Dies ist eine Diskussion zu Sohn möchte bei Vater wohnen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Sohn möchte bei Vater wohnen mal angenommen ein Sohn (13 Jahre ) hat regelmäßig Kontakt zu seinem Vater auch mehr als die normale Umgangsregelung. Nun gab es über die Jahre in der Familie der KM immerwieder diverse Probleme. Diese sind nun noch akuter und die schulischen Leistungen haben rapide abgenommen. Er hat schon seid längerem den Wunsch geäussert beim Vater zu wohnen und dies auch beim Jungendamt gesagt, aber die Mutter lässt nicht mit sich reden. Dabei sind auch einige Dinge rausgekommen, die er seinen Vater nicht sagen durfte weil die KM es verboten hat. Kann er nun aus eigenem Willen erstmal bei seinem Vater bleiben, wenn er nichtmehr zur KM zurück will, oder hat sie die Möglichkeit ihn zur sofortigen Rückkehr zu zwingen, ohne das sie vorher ein Klage einreichen muß ? Gruß Marlon46 |
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| AW: Sohn möchte bei Vater wohnen @wodim: Wenn ich von einem Thema keine Ahnung habe, lese ich mal irgendwo nach. Meistens lasse ich es auch danach noch bleiben, anderen oberschlaue Ratschläge zu geben, weil ich nicht weiß, ob ich das ganze gut genug verstanden habe. Ich empfehle diese Verhaltensweise dringend zur Nachahmung, zumindest hier im Forum! Zur Sache: Wenn mal nach dem Stichwort "Aufenthaltsbestimmungsrecht" sucht, kann man um einiges schlauer werden.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Sohn möchte bei Vater wohnen Zitat:
Die Mutter hat, davon gehe ich mal aus, dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieses ist ein Teil der elterlichen Sorge. Mit 13 Jahren kann der Bub noch nicht mitbestimmen, mit 14 Jahren hingegen schon. Siehe § 1671 Abs. 2 Ziff. 1 BGB sowie § 9 Abs. 1 Ziff. 3 FamFG. Nun komme ich zu dem unkontrolierten Ausbruch von wodim. Die Mutter kann das Kind, wenn es gegen ihren Willen beim Vater ist, von der Polizei abholen lassen und notfalls auch in ein Heim stecken. Der Vater hingegen kann dies mit der Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts und anschließender Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht rückgängig machen. Zum Wohle des Buben kann solch ein Verfahren auch beschleunigt werden. Hierzu ist fachanwaltlicher Rat vor Ort unumgänglich. @wodim Ihr Ton ist nicht nur unangebracht, sondern verstößt gegen die Forenregeln. Sie sollten diesen überdenken oder in den Sandkasten zurück gehen aus dem Sie gekrochen sind. Ein roter Punkt und eine Meldung ist Ihnen gewiss. Gruß Pro |
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| AW: Sohn möchte bei Vater wohnen Das liegt an Ihnen. Ich verfahre prinzipiell nach dem ruf-rein-schall-raus-prinzip. ![]() Zitat:
Was nützt die physische Größe wenn .......! Zitat:
Wenig bishin zu keiner Erfahrung. Gruß Pro |
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| AW: Sohn möchte bei Vater wohnen @Marlon46 denk dir nichts, wotan spamt nur das forum voll. ahnung hat er von gar nichts. nicht füttern... |
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| AW: Sohn möchte bei Vater wohnen Zitat:
Zitat:
Die Mutti hat vorerst die Fäden in der Hand. Dies zu beurteilen fällt Ihnen anhand der fehlenden Rechtskenntnisse schwer.Zitat:
Zitat:
Entweder Sie sind ein gebranntes Kind und sitzen in einem Kämmerlein oder Sie sind wirklich ein Troll. Zu einem anderen Schluss komme ich bei Ihnen nicht. Wenn Sie wenigstens annähernd etwas juristisches beitragen würden, dann wird man Sie hier auch ernst nehmen. Bis dahin leider nicht. Gruß Pro |
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| AW: Sohn möchte bei Vater wohnen Zitat:
http://www.google.de/search?q=hartmu...ient=firefox-a Einfach nicht füttern
__________________ Zitat:
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