Dies ist eine Diskussion zu Softair ab 14? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Mit seinen Freunden geht er an einem Fluss spieln, dabei wird er von der Polizei erwischt und diese nehemn die Softair von X und seinen Freunden mit. Was kann dem Jungen X nun passieren? |
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| AW: Softair ab 14? Rechtlich ist das eine sehr komplexe Sache. Im Endeffekt wird dem X aber nicht viel passieren, wenn er wirklich "arglos" war und es zum erstem Mal passiert. Die Waffe ist natürlich weg. Wenn der X sich allerdings vorher im Internet erkundigt hat, was so passieren kann, wird es auch erfahren, daß er etwas vorhat, was verboten ist. Dann ist es vorbei mit der Arglosigkeit und auch mit dem "passiert nix". |
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| AW: Softair ab 14? Ist die Gesetzgebung in Baden-Württemberg anders? Und was kann dem Jungen X passieren? |
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| AW: Softair ab 14? Zitat:
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Softair ab 14? Ich denke, dem Jungen X wird nix passieren. Er ist 15, der Markierer frei ab 14. Wenn er nicht grade in der Stadtmitte gespielt hat, dürfte ihm nix passieren und selbst dann nicht. denn es ist ja offiziel ein Spielzeug. Allerdings sollte es langsam offener behandelt werden. Jetzt mal ehrlich. Wenn man den Jugendlichen einen Platz zusprechen würde, wo sie spielen dürften, bräuchten sie nicht mehr die Autos auf der Autobahn abschießen und Angst und Schrecken verbreiten. Wenn jemand in einer Innenstadt so einen Markierer zückt, sollte der Markierer sofort eingezogen werden und auch nicht mehr ausgegeben werden. Ein Mal im Jahr eine Versteigerung, wie bei den PKWs. Klasse als Spende für die nächste Betriebsfeier der Polizei. Ich bin selbst SoftAirspieler und habe kein Verständnis für Leute die Passanten abschießen oder sonst einen Unfug mit den Softairmarkierern anfangen. Die machen den verantwortsbewußten Spielern nur das Leben zur Hölle. LG Oliver L. |
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