Dies ist eine Diskussion zu Sendung per Nachnahme innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| AW: Sendung per Nachnahme Ich habe dafür leider keine rechtlich fundierte Antwort. Aber mein "normaler Menschenverstand" sagt mir, dass hier auf jeden Fall das Verschulden bei der Post (genauer beim Zusteller) liegt. Ob er jemals die Sendung wirklich "halb herausschauend" in den Briefkasten gesteckt hat, wage ich noch zu bezweifeln. Aber unabhängig davon: Da hier Aussage (Zusteller) gegen Aussage (Empfänger) steht, ist nicht nachzuweisen, dass der Empfänger die Ware wirklich bekommen hat. Der Absender hat aber für eine Dienstleistung (Geldeinzug bei Auslieferung und Zusendung des Geldes) bezahlt - und hat bestimmt auch ein Anrecht darauf, das Geld von der Post zu bekommen. Gibt es andere Meinungen?
__________________ Soualmi |
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| AW: Sendung per Nachnahme Nach Rückfrage bei einer Postzustellerin habe ich noch folgende Ergänzung: Postsendungen, die nicht in den Briefkasten passen, dürfen nicht "halb herausschauend" hineingesteckt werden. Also: Warum sollte der Empfänger für das in jedem Falle schuldhafte Handeln eines Zustellers haften und Ware, die er nie erhalten hat, bezahlen?
__________________ Soualmi |
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