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Sendung per Nachnahme

Dies ist eine Diskussion zu Sendung per Nachnahme innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 13:55
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Question Sendung per Nachnahme

Angenommen A hat im Internet bei B per Nachnahme etwas bestellt. Normalerweise werden Pakete per Nachnahme nur gegen sofortige Bezahlung ausgehändigt. Angenommen dies wäre nun nicht der Fall und der Postbote behaupte er habe das Paket halb rausschauend in den Briefkasten gelegt. Briefkasten ist übrigens im normalerweise verschlossenen Haus und nicht außerhalb des Hauses. A hat das Paket nie erhalten. Muss A dem B die Ware bzahlen? Oder muss sich B an die Post wenden, da Sie nicht vorschriftsmäßig ausgeliefert hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.05.2008, 12:40
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AW: Sendung per Nachnahme

Ich habe dafür leider keine rechtlich fundierte Antwort.

Aber mein "normaler Menschenverstand" sagt mir, dass hier auf jeden Fall das Verschulden bei der Post (genauer beim Zusteller) liegt. Ob er jemals die Sendung wirklich "halb herausschauend" in den Briefkasten gesteckt hat, wage ich noch zu bezweifeln. Aber unabhängig davon: Da hier Aussage (Zusteller) gegen Aussage (Empfänger) steht, ist nicht nachzuweisen, dass der Empfänger die Ware wirklich bekommen hat. Der Absender hat aber für eine Dienstleistung (Geldeinzug bei Auslieferung und Zusendung des Geldes) bezahlt - und hat bestimmt auch ein Anrecht darauf, das Geld von der Post zu bekommen.

Gibt es andere Meinungen?
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Soualmi
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  #3 (permalink)  
Alt 01.05.2008, 18:58
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AW: Sendung per Nachnahme

Nach Rückfrage bei einer Postzustellerin habe ich noch folgende Ergänzung: Postsendungen, die nicht in den Briefkasten passen, dürfen nicht "halb herausschauend" hineingesteckt werden. Also: Warum sollte der Empfänger für das in jedem Falle schuldhafte Handeln eines Zustellers haften und Ware, die er nie erhalten hat, bezahlen?
__________________
Soualmi
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