Dies ist eine Diskussion zu Selbstbeteiligung zahlen ohne Beweis, dass der Unfall selbst verschuldet war? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Selbstbeteiligung zahlen ohne Beweis, dass der Unfall selbst verschuldet war? x fährt Pizza aus. Vor einiger Zeit musste dieser abends eine Pizza auf ins Niergendwo liefern. Um dorthin zu gelangen musste x über einen Feldweg fahren. Der ganz Weg war vereist und holperig und x ist viel gerutscht. Letztendlich ist x aber angekommen. Ein paar Tage später wurde x von dem Filialleiter angerufen und er teilte x mit: Zitat: " XY haben jetzt den Wagen gewaschen und haben gesehen, dass vorne eine Beule drin ist." Dann ist x nochmal zu ihm persönlich gegangen und hat nochmal nachgefragt wie es denn jetzt mit der Selbstbeteiligung aussieht die anfallen würde. Er meinte, dass x zahlen müsste. x hat ihm dann mitgeteilt, dass x das nicht zahlen werde, da in der Zeit zwischen Samstag und Dienstagdem Unfalltag und dem Tag an dem x mitgeteilt wurde, dass ein schaden entstanden wäre viele weitere Leute mit dem Wagen gefahren sind und x sich 100 prozentig sicher ist, dass x nicht der Verursacher des Schadens ist, denn das hätte x sicherlich mitbekommen. Daraufhin hat x seinen Chef selbst ebenfalls darauf angesprochen und er meinte dann jedoch, dass eine Mitarbeiterin diesem den Schaden sofort am nächsten Tag gemeldet hätte. Das ist ein kompletter Widerspruch zu dem, der Filialleiter x mitgeteilt hat und der ist täglich in dem Laden. Die Frage ist nun: Hat der Chef jetzt juristisch gesehen das Recht von x die Selbstbeteiligung zu verlangen? Es gibt kein Foto von dem Schaden, weil dieser mittlerweile wieder repariert ist und das Auto wurde, wie generell auch nicht, sofort nach meiner letzten Fahrt von einem Mitarbeiter abgenommen. X ist sicher, dass x nicht der Verursacher ist und es gibt auch keine Beweise dafür. Ein anderer Punkt ist, dass die Autos die ganze Nacht über öffentlich zu erreichen sind und es auch einen Fremd-Verursacher geben könnte, den die Wut gepackt hat und beispielsweise gegen das Auto getreten hat. Selbst wenn x es war, kann man x doch nicht vorwerfen, dass x über einen Feldweg zu dem Gut gelangen musste, welcher vereist war. Zählt das nicht zu leicht fahrlässig? In diesem Fall haftet doch eh der Arbeitgeber. Herzlichste Grüße, K.G. Geändert von K.G. (08.02.2012 um 12:56 Uhr). |
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| AW: Selbstbeteiligung zahlen ohne Beweis, dass der Unfall selbst verschuldet war? Ok, sorry bin neu hier und so aufgeregt, dass ich einiges übersehen habe. Tut mir leid. |
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| AW: Selbstbeteiligung zahlen ohne Beweis, dass der Unfall selbst verschuldet war? Derjenige, der einen Schaden geltend macht, muss glaubhaft machen, wer diesen Schaden verursacht hat und welcher Höhe er ist. Außerdem muss hier noch berücksichtigt werden, dass der Fahrer offensichtlich die Anordnung hatte, diese Adresse zu beliefern. Es muss geprüft werden, welcher Grad an Fahrlässigkeit vorhanden wäre. Eines muss man allerdings sagen: ist ein Weg zu holprig, muss auch der AN selber drauf kommen, dass der Wagen zu Schaden kommen kann. Dann muss er mit dem AG Rücksprache halten, ob er durchzieht oder lieber umdreht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Selbstbeteiligung zahlen ohne Beweis, dass der Unfall selbst verschuldet war? Ok, danke. Nun sind aber keine Beweise vorhanden. Der Wagen ist repariert, es existieren keine Fotos nur die widersprüchlichen Aussagen des Chefs und des Filialleiters. Es kann nicht beurteilt werden woher der Schaden kommt und daS Auto ist wie gesagt für jeden Passanten Nachts erreichbar. Der Wagen wurde nicht direkt nach der Fahrt abgenommen, erst am nächsten Tag. Wie gesagt das wurde nicht schriftlich festgehalten oder mit Datum fotografiert. Sind Beweise nicht das A und O um in so einem Fall Geld von jemandem zu verlagen? Des Weiterin wurde x erst Tage nach dem Vorfall informiert. LG |
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| AW: Selbstbeteiligung zahlen ohne Beweis, dass der Unfall selbst verschuldet war? Zitat:
Und?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Selbstbeteiligung zahlen ohne Beweis, dass der Unfall selbst verschuldet war? ? Ja also ich meine glaubst du das der Chef bei diesem Hintergrund ein Anrecht auf sein Geld hat? ![]() Dazu kommt, dass x, obwohl er definitiv auf seine Unschuld besteht erst 2 Monate seinen Führerschein hat und mit der Situation, dass er ins Nirgendwo geschickt wurde und er nicht ahnen konnte, dass es da glatt war, überfordert war. Der Chef weiß auch, dass x sich in der Gegend nicht auskennt. Der Chef wusste jedoch nicht, dass der Fahrer erst 2 Monate seinen Führerschein hat, was meiner Meinung nach dem AN jedoch nicht zu Last gelegt werden kann, da es keine Sache des Vertrags ist anzugeben seit wann man den Schein hat. Außerdem ist der Wagen Eigentum des Chefs und er hat sich zu Informieren wie lange die Fahrer den Schein haben, wenn er Angst um seine Autos hat. Greift dann nicht dieser Umstand?: Die leichteste Fahrlässigkeit ist gleichsam das Gegenstück zur groben Fahrlässigkeit, d.h. sie ist ein Ausnahmefall, in dem man dem Arbeitnehmer von vornherein nur ein ganz geringes Verschulden vorwerfen kann. Leichteste Fahrlässigkeit kommt zum Beispiel bei extremer Überforderung in Betracht, also etwa dann, wenn der Arbeitnehmer durch eine Anweisung des Arbeitgebers in eine Situation gebracht wurde, der er nach seiner bisherigen Arbeitserfahrung von vornherein nicht gewachsen war. In solchen Fällen ist eine Haftung des Arbeitnehmers von vornherein vollständig ausgeschlossen. Solche Fälle kommen in der Praxis allerdings eher selten vor. Geändert von K.G. (08.02.2012 um 15:39 Uhr). |
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| AW: Selbstbeteiligung zahlen ohne Beweis, dass der Unfall selbst verschuldet war? lies nochmal den ersten Absatz, den ich geschrieben habe und überlege, ob die Forderung des Chefs glaubhaft ist."Herr Doktor, niemand versteht mich." "Was haben Sie gesagt?"
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| AW: Selbstbeteiligung zahlen ohne Beweis, dass der Unfall selbst verschuldet war? Sorry, "x" ist gerade so sauer und aufgeregt, dass er schon nicht mehr klar denken kann. Ja stimmt, x ist gerade ein schlechter Patient. |
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| AW: Selbstbeteiligung zahlen ohne Beweis, dass der Unfall selbst verschuldet war? Zitat:
Das zieht hier nicht, ist aber auch nicht nötig.
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| AW: Selbstbeteiligung zahlen ohne Beweis, dass der Unfall selbst verschuldet war? Ok, hätte ja sein können. Aber jetzt nicht so böse. Es ist doch normal, dass man überfordert ist wenn man das erste Mal über Glatteis fährt?! Kein Grund gleich den Führerschein abzugeben. Ist ja menschlich. Gut, also Fazit: x muss sich keine Sorgen machen durch Mangel an Beweisen. LG ...nett, dass du so schnell antwortest... |
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