Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

schwerer raub auf a

Dies ist eine Diskussion zu schwerer raub auf a innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2011, 23:06
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, antwortsuchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, antwortsuchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, antwortsuchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, antwortsuchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, antwortsuchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, antwortsuchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, antwortsuchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, antwortsuchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, antwortsuchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, antwortsuchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
schwerer raub auf a

wenn a auf den weg von der arbeit nach hause, bei einem discounter etwas besorgt und sich direkt weiter nach hause begibt, dort überfallen und wieder zur arbeit mit waffengewalt verschleppt wird, ihm das private fahrzeug nach raub in filiale entwendet wird und später das fahrzeug angezündet wird auch private sachen wurden vernichtet,
was kann das opfer mache
wo bekommt es hilfe und entschädigung und wessen versicherung muß bezahlen
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2011, 23:14
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 115
Keine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, würmchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: schwerer raub auf a

Ist das hier eine Verarsche oder ist das ernst gemeint?
Bei Entführung, schweren Raubes, da ruft man die Polizei!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2011, 01:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.229
97% positive Bewertungen (6229 Beiträge, 666 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6229 Beiträge, 666 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6229 Beiträge, 666 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6229 Beiträge, 666 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6229 Beiträge, 666 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6229 Beiträge, 666 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6229 Beiträge, 666 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6229 Beiträge, 666 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6229 Beiträge, 666 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6229 Beiträge, 666 Bewertungen)  
AW: schwerer raub auf a

Zitat:
Zitat von antwortsuchen Beitrag anzeigen
wenn a auf den weg von der arbeit nach hause, bei einem discounter etwas besorgt und sich direkt weiter nach hause begibt, dort überfallen und wieder zur arbeit mit waffengewalt verschleppt wird, ihm das private fahrzeug nach raub in filiale entwendet wird und später das fahrzeug angezündet wird auch private sachen wurden vernichtet,
was kann das opfer mache
wo bekommt es hilfe und entschädigung und wessen versicherung muß bezahlen
wenn man zu dieser Räuberpistole wirklich seriöse Antworten bzw. Diskussionen erwartet, sollte man zum fiktiven Sachverhalt schon näher ausführen.
Mit diesem Gebrabbel ist jedenfalls nichts anzufangen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
anwaltssuche schwerer raub Strafrecht / Strafprozeßrecht 03.06.2009 02:29
Schwerer Raub von jugendlichen Strafrecht / Strafprozeßrecht 13.11.2008 21:03
schwerer Raub, räuberische Erpressung Strafrecht / Strafprozeßrecht 10.06.2008 21:01
schwerer raub / räuberischer diebstahl Strafrecht / Strafprozeßrecht 08.06.2008 09:59





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN