Dies ist eine Diskussion zu schwere Situation innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| schwere Situation Ich habe ein schweres Problem und hoffe, das ich es verständlich schildern kann, da es doch etwas Kompliziert ist. Ich gebe hier nur mal Beispiel summen an. Damit es einfach ist. Zwei Freunde betreiben eine Handelsgesellschaft. Um ein Geschäft mit einem bestimmten Kunden ab schließen zu können , muss einbestimmter Betrag eingebracht werden. Der eine Freund (X) steuert 100 Euro bei der andere Freund (Y) 200. Zusammen sind es also 300 Euro (wie oben schon geschrieben sind es nur beispiele der wirkliche Betrag war um einiges höher) Diese 300 Euro fließen nun in das Geschäft ein. Nach Abschluß des Geschäftes haben sie 600 Euro gewinn gemacht. Dieses Geld wandert nun zum Finanzamt und dieses Amt prüft nach woher die Gelder kommen ect. nun stellt sich heraus das der Freund Y nicht nachweisen kann woher seine 200 Euro kommen. Also leitet das Finanzamt alles in die Wege um heraus zu bekommen woher nun das Geld kommt. Klar das der Gesamte Betrag von 600 Euro auch erst mal auf Eis gelegt wird. Und keine da ran kommt. hat denn der Freund x die Chance, wenn er nachweisen kann, woher seine 100 Euro kommen, wenigsten das Geld wieder zu bekommen? Wenn er an dem Gesamt gewinn gar nicht mehr interessiert ist. oder muss er so lange warten bis sein Freund Y die erforderlichen Nachweise gebracht hat? |
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| AW: schwere Situation Ich verstehe das Problem nicht ganz. Wieso kann das Finanzamt so einfach den Gewinn auf Eis legen? |
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| AW: schwere Situation da es sich um Handelsfirma handelt Prüft das Finanzamt woher das Geld für den Einkauf der Güter kommen und natürlich der Gewinn. und solange man keine Nachweise bringen kann woher das Geld für den Einlauf kommt, kann das Finanzamt das Geld einfach einbeahlten (so wie ich das alles verstanden habe)Ich möchte ja gern wissen ob es das Amt wirklich darf. Und da der Mann, der die 100 Euro eingebracht hat ja nachweisen kann woher sie kommen, warum er sie nicht wiederbekommt. |
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| AW: schwere Situation Weshalb behält das Finanzamt Geld ein. Ich kenne das so, daß Kunden an den Gläubiger, nicht an das Finanzamt zahlen. Oder geht es um die Erstattung von Ausfuhrumsatzsteuer oder liegt eine Pfändung vor? |
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| AW: schwere Situation Jetzt mal rein betriebswirtschaftlich: Die Geschäftsaktion macht 600 Gewinn, so weit so gut. 1. Frage: Wie gelangen die 600 zum Finanzamt ? Oder wie sind sie "dahin gewandert" ? 2. Frage: Welche Rechtsform hat die "Handelsgesellschaft" ? 3. Frage: Um was für ein Geschäft könnte es sich theoretisch handeln ? Mir geht es ähnlich wie snud, ich verstehe es (so wie im Sachverhalt) nicht. Wieso sollte das Finanzamt prüfen, woher das Geld für die Vorleistungen kommt ? Es gibt eine Bilanz, alle Veränderungen sind in der Buchführung ersichtlich. (oder sind sie das etwa nicht ?) Steuerprobleme und/oder anderes, was nicht aus dem Sachverhalt hervorgeht, scheint hier ursächlich zu sein. Genauere Angaben wären hilfreich, um diesen theoretischen Fall weiter diskutieren zu können. Gruß, Alb
__________________ Gegner der Satzzeicheninflation ! Ein Fragezeichen oder Ausrufezeichen hinter einem Satz reicht aus ! |
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| AW: schwere Situation Zitat:
Das führt aber zu anderen Konsequenzen als den geschilderten. Mich interessieren aber die Antworten auf dieselben Fragen, wie Alb sie stellt. |
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| AW: schwere Situation Wenn alles normal läuft, sollte der Nachweis aber kein Problem sein. Entweder habe ich das Eigenkapital vorliegen, oder ich nehme Fremdkapital auf. Natürlich kann es mal theoretisch zur "wundersamen Kapitalvermehrung" kommen, die dann erklärt werden müsste. Aber bei ordentlich geführten Büchern ist das eigentlich kein Thema, und über etwas anderes reden wir hier ja wohl nicht .Da schickt das FA dann aber auch hoffentlich einen Prüfer, der dann -falls nötig- weiteres veranlasst. Einfach so den kompletten Gewinn eines normalen Geschäfts einbehalten geht (hier muss ich als Nichtjurist wohl sagen: hoffentlich) nicht. Gruß, Alb
__________________ Gegner der Satzzeicheninflation ! Ein Fragezeichen oder Ausrufezeichen hinter einem Satz reicht aus ! |
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| AW: schwere Situation Ich habe das so verstanden, daß das Geld wirklich Schwarzgeld sein könnte. Das kann dann zu Schätzungen führen, die letztlich auch zur Zwangsvollstreckung und vor allem einem Steuerstrafverfahren führen können. Dies dürfte aber die Gesellschaft, nennen wir sie OHG, nicht tangieren. Vielmehr müßte das Verfahren gegen den Steuersünder geführt werden, der redliche Gesellschafter dürfte keine Probleme haben. Es kann zwar sein, daß in das Gesellschaftsvermögen vollstreckt wird, das führt im schlimmsten Fall aber nur zur Auflösung und Auseinandersetzung der Gesellschaft. Das FA kann ja nur den Anteil des Sünders pfänden. Der redliche Gesellschafter müßte problemlos an seinen Anteil herankommen. Aber das sind alles müßige Spekulationen, welche mit ein paar Informationen leicht konkretisierbar wären. |
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