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Schulden aus Minderjährigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Schulden aus Minderjährigkeit innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #11 (permalink)  
Alt 06.05.2012, 14:17
V.I.P.
 
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AW: Schulden aus Minderjährigkeit

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
der vater ja wahrscheinlich selber nicht
Wers glaubt wird selig. Da lag wahrscheinlich ein Waschkorb voll Rechnungen herum, bis es zur eV kam. Außerdem meldet sich die PKV und droht die Einstellung der Leistungen an.

Zitat:
grad bei selbständigen läuft es ja manchmal so, dass du durch zahlungsverzug einer größeren kundin auch große außenstände da sind, dass geld eben dann sehr knapp ist.
Möglich, aber Dinge wie die PKV haben absoluten Vorrang, insbesondere mit Familie. Wenn das Geld derart knapp ist, das es teilweise dafür nicht mehr reicht, muss man aussteigen.

Beim Betrug wird zu prüfen sein, ob der Vater von seiner Zahlungsunfähigkeit und der Leistungseinstellung der PKV wusste und trotzdem seine Tochter zum Arzt geschickt hat. Notfälle sind eh etwas anderes.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #12 (permalink)  
Alt 06.05.2012, 14:27
V.I.P.
 
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AW: Schulden aus Minderjährigkeit

Normalerweise dürfte eine unterhaltsberechtigte Tochter aber ja davon ausgehen dürfen, dass für sie Krankenversicherungsschutz besteht.

In anderen Threads haben wir auch sehr schön herausgearbeitet, dass Kinder nicht in jedem Fall verpflichtet sind ihren Eltern mitzuteilen, dass und warum sie zu einem Arzt gehen. Bei einer fast Volljährigen und Arztbesuchen und Notarzteinsätzen wg. Psych, denke ich schon, dass hier auch der Arzt eine Schweigepflicht gegenüber den Eltern hat, wenn die Tochter dies wünscht. Das kann aber doch im Umkehrschluss dann nicht bedeuten, dass sie in jedem Fall zur Begleichung der Rechnungen verpflichtet wäre.

Sie kann m. E. nur zur Begleichung der Rechnungen verpflichtet werden, wenn sie nachweisbar von der nicht bestehenden KV-Deckung wusste. Und auch da stellt sich für mich die Frage, ob nicht die unterhaltsverpflichteten Eltern diese trotzdem übernehmen müssen und die Ansprüche der Ärzte an die Tochter insofern unberechtigt sind, weil ja der Anspruch in jedem Fall entstanden ist, als die Eltern noch unterhaltsverpflichtet waren.
__________________
"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
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  #13 (permalink)  
Alt 06.05.2012, 15:01
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AW: Schulden aus Minderjährigkeit

Geht man nun davon aus, Frau H. war damals bei ihrem Psychotherapeuten in behandlung und WUSSTE von den offenen Rechnungen.
Bäuchte aber dieses therapeutische Maßnahme dringend.
Diese Maßnahme wird dann eingestellt, weil ja niemand umsonst arbeitet.
Muss sie dann den Betrag mit Mahngebühren und dem drum und dran bei Volljährigkeit bezahlen?

Wie sieht es bei Notarzt, Krankenhaus und Psychiatrischen Rechnungen aus, die aus der Zeit stammen, als Frau H. "nicht versichert" war?

Luxorius
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  #14 (permalink)  
Alt 06.05.2012, 16:05
V.I.P.
 
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AW: Schulden aus Minderjährigkeit

einen betrug sehe ich hier nicht, es sei denn, die patientin hätte gewußt,dass kein versicherungsschutz mehr besteht und hätte aber das gegenteil behauptet und zusätlich noch die absicht gehabt hätte, nicht zu zahlen.

frage: wußte der therapeut etwa nicht von den offenen rechnungen?

ansonsten wäre es sinnvoll den sachverhalt mal genau zu schildern. so stochert man im dunkel. war frau h bereits länger in therapie und hat vorher die rechnungen bezahlt oder wie? oder ist sie mit wissen, dass sie nicht zahlen kann zum therapeuten gegangen und hat dem vorgelogen, sie wäre krankenversichert und nix von zahlungsschwirigkeiten gesagt? und dan kommts dann drauf an, warum sie gelogen hat. wenn sie lediglich aus scham gelogen hat, dann is das auch noch kein betrug.

falls es betug gewesen wäre, dann müsste frau h die rechnungen zahlen.

Zitat:
Zitat von luxorius Beitrag anzeigen
Geht man nun davon aus, Frau H. war damals bei ihrem Psychotherapeuten in behandlung und WUSSTE von den offenen Rechnungen.
Bäuchte aber dieses therapeutische Maßnahme dringend.
Diese Maßnahme wird dann eingestellt, weil ja niemand umsonst arbeitet.
Muss sie dann den Betrag mit Mahngebühren und dem drum und dran bei Volljährigkeit bezahlen?
ein behandlungsvertrag kann zwischen der minderjährigen frau h und dem therapeuten nur wirksam mit einverständnis der erziehungsberechtigten vom frau h zustande gekommen sein. lag dieses einverständnis vor?

wenn nein ----> dann kann frau h jetzt wo sie volljährig ist, ihre zustimmung zu dem damals geschlossenen behandlungsvertrag (anstelle ihrer sorgeberechtigten) verweigern. dann gilt der vertrag als nie geschlossen. sämtliche forderungen müssen also auch nicht bezahlt werden.

wenn ja ---> dann kommt es darauf an, welches vermögen frau h bei ihrem 18. gebrutstag hatte. sie haftet nach dem §1629a bgb nur mit dem vermögen, welches sie an dem stichtag auch tatsächlich hat. wenn frau h also kein geld hat, dann muss sie nicht zahlen.

ein schreiben an den therapeuten oder das inkassobüro könnte so aussehen:
Zitat:
sg. herr blablabla,
da ich zum zeitpunkt des vertragsschlusses noch nicht volljährig war, ist der vertrag schwebend unwirksam. da meine eltern damals auch nicht zugesgtimmt haben, verweigere ich (mittlerweile 18) die zustimmung zum behandlungsvertrag.

weiter teile ich mit, dass ich, falls der vertrag damals doch rechtsgültig zustande gekommen sein sollte, ich nur mit dem vermögen hafte, was ich zum zeitpunkt meines 18. gebrutstags hatte. ich hatte (und habe nochimmer) kein geld und kein anderes vermögen.

aus den gründen bitte ich sie, die forderungen an mich einzustellen.

mfg, frau h
es wäre aber im real life sinnvoll eine schuldnerberatungsstelle aufzusuchen, weil hier noch immer so viel unklar ist.

Zitat:
Wie sieht es bei Notarzt, Krankenhaus und Psychiatrischen Rechnungen aus, die aus der Zeit stammen, als Frau H. "nicht versichert" war?
was hat frau h denn da genau angegeben?

wußte frau h denn, dass sie keinen versicherungsschutz mehr hat? ich mein, offene rechnungen bedeuten ja erst mal blos zahlungsverzug und nicht automatisch, dass man nicht mehr versichert ist.
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minderjährig, schulden

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