Dies ist eine Diskussion zu Schulden aus Minderjährigkeit innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Schulden aus Minderjährigkeit Frau H. ist seit zwei Monaten volljährig,ohne eigenes Einkommen und bekommt seitdem Arztrechnungen. Frau H. war zur damaligen Zeit bei ihrem Vater bei einer Privaten Krankenversicherung mitversichert. Dieser war nicht fähig die Rechnungen zu begleichen und gab eine EV ab. Nun die Frage, kann ein Gläubiger dann die Forderungen gegen Frau H. richten? Danke im Vorraus Luxorius |
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| AW: Schulden aus Minderjährigkeit Hat der Vater in diesem Fall die Rechnungen schon bei der PKV eingereicht und die Erstattung erhalten oder könnte Frau H. das noch tun und die Rechnungen dann so bezahlen?
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Schulden aus Minderjährigkeit Der Vater war auch nicht im Stande die Private Krankenversicherung zu zahlen, die somit nicht Zahlungspflichtig sind. |
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| AW: Schulden aus Minderjährigkeit Zitat:
macht aber nix. ![]() frau h muss nämlich un diesem fall nicht zahlen, denn sie haftet für schulden, die vor ihrem 18 lebensjahr aus verträgen entstanden sind, denen ihre eltern zugestimmt haben, nur mit dem vermögen, welches sie zum zeitpunkt ihres 18. gebrutstags hat. wenn frau h da gar kein geld hatte, muss sie nichts zahlen. (siehe § 1629a BGB) das muss sie dann aber dem gläubiger gegenüber erklären. also nicht einfach tot stellen, sondern hin schreiben, dass man grad 18 geworden ist und über absolut kein vermögen verfügt. zur sicherheit sollte man das per einschreiben-rückschein machen. ich gehe davon aus, dass sich die sache damit erledigt hat. zur vorsicht nochmal bei einer schuldnerberatungsstelle nachfragen (weil in da auch keine expertin bin). schuldnerberatungsstellen gibts von so gemeinnützigen leuten wie zb. carritas und awo (in keinem fall einen privaten schuldenberater aufsuchen, das sind abzocker). |
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| AW: Schulden aus Minderjährigkeit Haftet hier Frau H. überhaupt? Sie wurde ja nur privat behandelt, weil zumindest der Arzt im Glauben war, sie wäre über ihren Vater privat krankenversichert.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Schulden aus Minderjährigkeit das ist unklar. wenn ein wirksamer behandlungsvertrag zustande gekommen ist, haftet sie. der vertrag kann bei einer minderjährigen nur dann wirksam werden, wenn die erziehungsberechtigten diesem vertrag zustimmen. ob die das überhaupt getan haben, wissen wir nicht genau. |
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| AW: Schulden aus Minderjährigkeit Erstmal herzlichen Dank für die Antworten. Wie sieht das mit Behandlungsverträgen zwischen Notärzten und zb. Psychotherapeuten aus? Dort findet ja keine Unterschrift statt, und die Unterschrift eines Minderjährigen zählt nicht (wegen verminderter Geschäftfähigkeit), oder? Bin jetzt etwas verwirrt. luxorius |
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| AW: Schulden aus Minderjährigkeit Zitat:
mit einer unterschrift hat das auch nichts zu tun, denn verträge kommen auch mündlich oder konkludent (durch schlüssiges handeln) zustande. nur eben bei minderjährigen nicht, denn die benötigen das einverständnis der eltern, um einen vertrag wirksam schließen zu können. wenn das einverständnis nicht vorlag und nachträglich nicht gegeben wurde (oder auch deie volljährig gewordene patirntin den bei minderjährigkeit geschlossenem vertrag nachträglich nicht zustimmt), wären solche verträge unwirksam. um beurteilen zu können, was nun ist, bräcuhten wir einen genaueren fiktiven sachverhalt. wie kamen die verträge zustande und haben die sorgeberechtigten zugestimmt? |
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| AW: Schulden aus Minderjährigkeit Na, macht Ihr Süßen es Euch nicht allzu leicht? Wie wärs mit §§328, 177, 179 BGB? Ich sehe es so: - war die H mit Wissen des Vaters beim Arzt, wird der Vater allein haften müssen. Es steht dann der übliche Betrug im Raum, weil der Vater wusste, dass die PKV nicht mehr zahlt und er es auch nicht kann - war die H ohne Wissen des Vaters beim Arzt, wird sie unter Umständen haften müssen, da auch sie weiß, dass ein Arzt nicht umsonst behandelt. Der §1629a zieht hier absolut nicht, weil er nur die Haftung des Minderjährigen beschränkt, wenn seine Eltern für ihn gehandelt haben (oder er mit Zustimmung der Eltern). Blödes Beispiel: ein 15-Jähriger brennt eine Scheune nieder. Wie hoch wird wohl seine Haftung sein? - je nach Alter der H würde ich auch hier betrügerisches Handeln in den Raum stellen, wenn die H wusste, dass es mit der PKV hapert. Wusste sie es nicht, ist sie aus dem Schneider. Übrigens verstehe ich das Handeln des Vaters nicht: ist er pleite, kriegt er Hartz-IV, und die zahlen auch die PKV. Zu spät die Reißleine gezogen? Die H sollte außerdem schnellstens handeln und sehen, dass sie in eine Krankenversicherung kommt! Auch hier kann die ARGE ein Ansprechpartner sein, wenn sie noch im elterlichen Haushalt wohnt.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schulden aus Minderjährigkeit naja, ich bin davon ausgegangen, dass die minderjährige wohl eher keine ahnung von der pleite des vaters hatte. der vater ja wahrscheinlich selber nicht - so hatte ich das verstanden. selbst wenn ein selbständiger die pkv nicht zahlt, heißt das nicht, dass er nicht im nächsten oder übernächsten monat durchaus in der lage ist die ärztinrechnung zu zahlen. grad bei selbständigen läuft es ja manchmal so, dass du durch zahlungsverzug einer größeren kundin auch große außenstände da sind, dass geld eben dann sehr knapp ist. du aber weiß, wenn die kundin zahlt, is genug geld für sonstwieviele ärztinrechnungen da. wenn dann aber plötzlich deine kundin konkurs anmeldet, dann bist du augenblicklich mit platt. da muss also gar nix betrügerisches hinter stecken. solche fälle sind ja gar nicht so selten. |
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