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Schreckschusswaffe / Andeutung

Dies ist eine Diskussion zu Schreckschusswaffe / Andeutung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 29.05.2012, 18:37
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Exclamation Schreckschusswaffe / Andeutung

Hallo miteinander.

Folgender Fall:

Person A sitzt allein an einer Bushaltestelle, und wartet auf den Bus.
Person A besitzt eine Schreckschusspistole Kaliber 9mm welche vorne in der Hose geklemmt ist und natürlich nach Angaben des KWS durch sein darüber hängendes T-Shirt verdeckt ist.
Person A ist ausserdem im Besitz eines Kleinen Waffenscheins.


Nun kommen von rechts Person B, C und D an, und beleidigen, bedrängen und drohen evtl. sogar Person A mit Gewalt. Person A zieht darauf leicht sein T-Shirt hoch, und zeigt Person B, C und D seine Schreckschusswaffe, und weist diese darauf hin, sie zu benutzten, wenn man Person A zu nahe tritt.

Die Frage:

Wie sieht bei so einem Fall nun die Rechtslage aus, da Person A die Pistole ja eigentlich verdeckt tragen muss,laut Kleinem Waffenschein und es nun ja noch nicht zu einem Gewaltakt gekommen ist.

Danke im Voraus, für Antworten.

Liebe Grüße
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Stichworte
andeutung, kleiner waffenschein, rechtslage, schreckschuss, waffe

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