Dies ist eine Diskussion zu Schlüsselverlust innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Schlüsselverlust nehmen wir an Arbeitnehmerin A verlegt ihren Schlüssel. Sie ist sich sicher, dass sie ihn in dem Erzieherzimmer auf Arbeit liegen lassen hat, kann es aber nicht nachweisen. Ihr Chef B meint Erzieherin A soll nun eine schriftliches Schriftstück machen, wann und wo sie den Dienstschlüssel verloren hat. Arbeitnehmerin A hat keine Schlüsselversicherung. Hat Erzieherin A für die Kosten der Schließanlage heranzuiehen? War es eine grob fahrlässige Handlung? Soll sie ein Schriftstück verfassen? Wenn ja, was soll sie zusätzlich dazu schreiben? Das ist mein Fall. |
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| AW: Schlüsselverlust Zitat:
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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