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Schlüsselverlust

Dies ist eine Diskussion zu Schlüsselverlust innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 17:00
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Schlüsselverlust

Hallo,

nehmen wir an Arbeitnehmerin A verlegt ihren Schlüssel. Sie ist sich sicher, dass sie ihn in dem Erzieherzimmer auf Arbeit liegen lassen hat, kann es aber nicht nachweisen.
Ihr Chef B meint Erzieherin A soll nun eine schriftliches Schriftstück machen, wann und wo sie den Dienstschlüssel verloren hat.
Arbeitnehmerin A hat keine Schlüsselversicherung.


Hat Erzieherin A für die Kosten der Schließanlage heranzuiehen? War es eine grob fahrlässige Handlung?
Soll sie ein Schriftstück verfassen? Wenn ja, was soll sie zusätzlich dazu schreiben?


Das ist mein Fall.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 22:46
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AW: Schlüsselverlust

Zitat:
Zitat von Lott Beitrag anzeigen
Sie ist sich sicher, dass sie ihn in dem Erzieherzimmer auf Arbeit liegen lassen hat, kann es aber nicht nachweisen.
Wenn der Arbeitgeber hier etwas behauptet, dann muß er es auch beweisen. Dies ist der Grundsatz im Zivilrecht.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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