Dies ist eine Diskussion zu Schallschutz nach Renovierung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Schallschutz nach Renovierung in einer fiktiven Altbauwohnung, die als renoviert vermietet wurde, wurde die Decke in 3 Räumen wegen eines Wasserschadens (Versicherungsschaden) neu gemacht. Bei diesen Räumen besteht jetzt das Problem, dass die Mieter die Obermieter beim Laufen, Reden (in normaler Lautstärke), Fernsehen etc. hören können, sodass sie fast komplett mithören können. In den anderen Räumen und in den anderen Wohnungen des Hauses besteht dieses Problem nicht, sondern eben nur in den renovierten Zimmern. Die Mieter unter der fiktiven Wohnung hatten den subjektiven Eindruck, dass sie gesehen haben, dass bei der Renovierung eine Menge Dämmmaterial aus der Decke herausgeholt und heruntergetragen wurde, aber kaum wieder etwas hochgetragen wurde. Nachdem die Mieter der Wohnung mit Hilfe einer Endoskopkamera in die Zwischendecke geschaut haben und festgestellt haben, dass es wirklich ein großer Hohlraum gibt, bestätigte sich der Verdacht. Ich habe schon gelesen, dass es beim Schallschutz darum geht, dass die Normen zu der Zeit der Erbauung eingehalten wurden, wenn es im Mietvertrag nicht anders geregelt ist. Aber wie verhält es sich, wenn der Schallschutz im Zuge einer Renovierung nachträglich entfernt wurde? |
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| AW: Schallschutz nach Renovierung ...dann ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Schallschutz vereinbart, um die EIgenschaften der Mietwohnung zu beschreiben. Wenn der im Zuge von Sanierungsarbeiten (teilweise) ausgebaut wird, besteht seitdem ein Mangel an der Mietsache, und die Miete ist kraft Gesetzes nur noch in angemessen geminderter Höhe zu zahlen. Allerdings muss jetzt noch geklärt werden, wer die Sanierungsarbeiten in Auftrag gegeben hat. Mieter oder Vermieter? die Jana
__________________ fiat iustitia et pereat mundus. ...ich meinte in welchem Kommentar oder so, wen juckt denn der Gesetzestext? |
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| AW: Schallschutz nach Renovierung Die Renovierung wurde vor dem Zustandekommen des Mietvertrags abgeschlossen, demzufolge hat der Vermieter die Renovierung in Auftrag gegeben. Das Ganze lief allerdings auf Grund eines Wasserschadens über die Versicherung. |
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| AW: Schallschutz nach Renovierung Die jetzigen Mieter sind also erst nach der Wasserschadensbeseitigung eingezogen und können beurteilen, wie gut der Schallschutz früher war? Ist im Mietvertrag irgend etwas Konkretes definiert? Das subjektiv gesehene Dämmmaterial muss keine Bedeutung haben. Zumindest wirkliche Schalldämmung dürfte durch irgendwelche Faserstoffe nur in geringstem Umfang zu erreichen sein.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Schallschutz nach Renovierung Die jetzigen Mieter sind nach der Beseitigung eingezogen und können nur vermuten wie gut der Schallschutz vorher war auf Grund der Räume, in denen es keine Renovierungen gegeben hat und anderer Wohnungen im Haus, bei denen der Schallschutz besser ist. Im Mietvertrag ist nichts konkretes definiert. Dort wird kein Wort über Schallschutz verloren. |
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| AW: Schallschutz nach Renovierung Der Wasserschaden dürfte dann auch zum Austausch des Fussbodenbelags in der oberen Wohnung geführt haben. Früher Tepichboden, jetzt Fließen/Parkett/Laminat? Da dürfte nicht viel für den Mieter zu holen sein. Es gelten hierzulande noch Häuser als bewohnbar, da versteht der unten wohnende Mieter den Tatort-Kommisar nicht mehr, weil der obere die Toilettenspülung betätigt hat. Das muss man wohl hinnehmen oder ausziehen. Oder die Miete noch mal nachverhandeln. Oder den obendrüber rausekeln und die Wohnung nehmen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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