Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatzklage innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| mal angenommen asterix bekommt gelüste auf etwas herzhaftes und mach sich mit dem rad auf den weg richtung supermarkt. das wetter scheint etwas unruhig zu werden, weshalb er etwas zügiger unterwegs ist. er fährt auf den parkplatz und visiert routiniert den fahrradständer gleich neben dem eingang an... und schon liegt er mit glatt durchgebrochener nase rückwärts auf dem boden. da haben die römer doch tatsächlich ein gerüst genau über dem fahrradständer aufgebaut und nichts abgeschrankt oder farblich kenntlich gemacht. also, mal abgesehen davon, das ein video von der aktion der renner auf gallier.tv wäre, interessiert mich jetzt doch sehr, ob asterix das selbst zu verantworten hat oder er sich mal mit den römern in einem rechtsstreit anlegen sollte. die namen der zeugen sind notiert und bilder des unfallortes wurden in stein gemeißelt. die spinnen doch, die römer.^^ ich würde mich sehr über anworten freuen! viele grüße, boffer |
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| AW: Schadensersatzklage Das müsste man sich mal genauer angucken. IdR. ist ein Gerüst gut zu sehen. Außerdem ist es von Interesse, ob Asterix den Fahrradständer befahren hat, obwohl dieser nicht zum befahren geeignet war, sondern zum fixieren des Vorderrads im Ständer. http://www.absperr-schilder-technik....ng_90_2154.jpg Weiterhin gibt es Fahrradständer die so aussehen. Hier darf man durchaus heranfahren. http://www.absperr-schilder-technik...._mm_ase_81.jpg |
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| AW: Schadensersatzklage danke schonmal, weder noch. ich denke dieser hier ist zum befahren. http://s1.directupload.net/file/d/2773/8xu9ea9c_jpg.htm natürlich sieht man so ein gerüst 'normalerweise', aber wenn man gezielt auf den fahrradständer achtet, sieht man es offensicht nicht. sonst hätte asterix sich geduckt. das rote band wurde übrigens nachträglich angebracht, damit nicht noch ein unfall passiert. vielen dank, boffer |
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| die frage ist doch bestimmt, inwiefern asterix selbstschuld an dem unfall hat. mit sicherheit hätte so mancher die stange wahrnehmen können. doch mit gesundem menscheverstand hätte man das gerüst als gefahrenstelle gekennzeichnen sollen, wenns genau über einer einrichtung steht, die offensichlich ständig betreten bzw. befahren wird wird. asterix hofft jemand hat noch einen entscheidenden tip, dann geht er zum hernn anwalt. viele grüße, boffer |
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| AW: Schadensersatzklage hallo nochmal. kann wirklich niemand was zu asterixs' fall sagen. Laut StVO BGV C 22 muss an solchen stellen eine mindesthöhe von 2,2m eingehalten werden. außerdem sollte der eingang mit leitmalen versehen werden. aber wessen schuld überwiegt? die unachtsamkeit von asterix oder die der gerüstbauer? ich freue mich über jede beteiligung... viel dank! gruß, boffer |
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