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Schadensersatz neben der Leistung vs. Schadensersatz statt der Leistung

Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz neben der Leistung vs. Schadensersatz statt der Leistung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 10.06.2012, 12:53
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Schadensersatz neben der Leistung vs. Schadensersatz statt der Leistung

Hallo,
ich hätte gerne gewusst ob ein Geschädigter sowohl einen Schadenseratzanspruch statt der Leistung (z.B. 280I,III, 281 BGB) als auch einen Schadensersatzanspruch neben der Leistung (z.B. §28I, II, 286) parallel geltend machen kann.
Der Sachverhalt auf den sich meine Frage bezieht ist der folgende:

Spediteur Speier (K) hat bei dem Hersteller V 3 neue Sattel-schlepper des Typs 0815 für 180.000 € bestellt. K zahlt per Vorkasse. Die Fahrzeuge sollen am 10.04.2012 geliefert werden. Dementsprechend hat er aus seinem Fuhrpark 3 Fahrzeuge ins Ausland veräußert.
Bei der Anlieferung der bestellten LKWs stoßen zwei der Fahrzeuge auf der Autobahn infolge Verschuldens der Angestellten des V zusammen und werden zerstört. K nimmt den verbliebenen LKW in Empfang. Er setzt V zur Lieferung der übrigen Wagen eine einmonatige Frist. Um die ausstehenden LKWs zu ersetzen, mietet er bei der Fünft-Autovermietung 2 Fahrzeuge an.
Nach 3 Wochen liefert V einen weiteren Sattelschlepper und vertröstet K wegen des ausstehenden Fahrzeuges. Als V den LKW nicht innerhalb der
Frist liefert, kauft K beim lokalen V-Vertragshändler einen Sattelschlepper des Typs 0815 für 68.000 €.

K ist erbost und möchte „sein Geld zurück“. Jedenfalls verlangt er die Kosten für die angemieteten Ersatz-LKWs.


Meiner Ansicht nach hat K hat gegen V einen Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. 68.000 € aus §§ 280 I, III, 281 BGB.
K hat gegen V auch einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. 60.000 € aus §§ 346 I, 323 I, Alt. 1 BGB.
Auch verstehe ich, dass dieser Anspruch in Konkurrenz zu den vollen 68.000 € aus dem Schadensersatzanspruch statt der Leistung tritt und der K kann entweder nur den vollen Schadensersatzanspruch geltend machen oder aber 60.000 € aus §§ 346 I, 323 I, Alt. 1 BGB verlangen und dann nur noch 8.000 € aus §§ 280 I, III, 281 BGB.

Nun würde ich aber gerne wissen, ob er auch noch einen Schadensersatzanspruch neben der Leistung auf Ersatz der Mietkosten für die Ersatz-LKW aus §§ 280 I, II, 286 BGB geltend machen kann. Denn meiner Ansicht nach bleibt doch bei einem Schadensersatzanspruch neben der Leistung der Anspruch auf die Primärleistung bestehen, während dieser bei einem Schadensersatzanspruch statt der Leistung entfällt.

Vielen Dank schon einmal im Vorraus für etwaige konstruktive Antworten
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neben der leistung, schadensersatzanspruch, statt der leistung

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