Dies ist eine Diskussion zu sachgrund Befristung unwirksam? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| folgender ausgedachter Fall: Ein Arbeitnehmer ist sachgrundbefristet Eingestellt worden. Der Sachgrund ist eine Schwangerschaftsvertretung. Die Einstellung erfolgt von Jul '11 - Jan '13. Die zu vertretene Frau ist aber nur von Okt '11 - Okt '12 abwesend. Folgendes hab ich gefunden: Vertretung eines anderen Arbeitnehmers Ein sachlicher Grund liegt nach § 14 I 2 Nr. 3 TzBfG auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird. Dieses ist z.B. bei Schwangerschafts-, Pflegezeits- oder Krankheitsvertretungen der Fall oder wenn der Arbeitnehmer zum Zivil- oder Wehrdienst einberufen wird. Es muss ein Sachzusammenhang zwischen der Einstellung des Vertreters und dem Ausfall des Vertretenen bestehen. Zu beachten ist, dass für eine Befristung nach § 14 I 2 Nr. 3 TzBfG die Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrages nicht mit der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsverhinderung übereinstimmen muss. Der Arbeitgeber muss mit dem neu eingestellten Arbeitnehmer nicht die gesamte Vertretungszeit überbrücken, sondern kann kürzere Vertretungszeiträume bilden. Auch in den folgenden Fällen kann die Befristung zur Vertretung unwirksam sein: der befristet eingestellte Arbeitnehmer wird weiterhin beschäftigt, obwohl der Vertretene bereits zurückgekehrt ist. Nachdem was ich dazu im I.Net gefunden habe, müsste diese Befristung doch unwirksam sein oder wie seht ihr das? Habe leider noch kein BAG-Urteile dazu finden können, vllt könnt ihr mir ja weiterhelfen. |
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| AW: sachgrund Befristung unwirksam? Ich sehe da zunächst vor allem kleine Differenzen. Zitat:
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: sachgrund Befristung unwirksam? Die zu vertrene Frau ist hoeher Eingruppiert als der Vertreter. Entfaellt die "Rueck"-Einarbeitung der Rueckkehrenden damit nicht? |
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| arbeitsrecht, befristung befristungsgrund schwangerschaftsvertetung |
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