
27.01.2012, 13:38
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Rücktritt von Verkauf an Geschäft Mal angenommen Frau X möchte den alten Goldschmuck von Ihrer verstorbenen Oma verkaufen. Da Sie die Einzelteile nicht bei Ebay und Co. einstellen will, geht Sie zum nächsten Gold-Ankäufer. Dieser berechnet ihr aufgrund des Gewichtes und des Goldanteiles des Schmuckes Summe XY für den Schmuck und zahlt die Summe in bar aus. Auf dem Weg nach Hause kommt die Frau an einen weiteren Gold-Ankäufer vorbei. Aus reiner Neugierde frägt sie diesen Händler auch kurz. Dabei muss sie feststellen, dass sie der erste Gold-Ankäufer schlichtweg um Ihr Geld betrogen hat und zuwenig bezahlt hat. Jetzt meine Fragen:
Kann die Frau von dem Verkauf beim ersten Gold-Ankäufer zurücktreten und wenn ja, wie lange?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass man hier zurücktreten kann.
Bitte um Antwort mit entsprechenden Paragraphen, wenn möglich |