Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Rücktritt und Widerruf, Störung der Geschäftsgrundlage bei Darlehen

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt und Widerruf, Störung der Geschäftsgrundlage bei Darlehen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 11:56
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, Juraj21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraj21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraj21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraj21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraj21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraj21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraj21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraj21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraj21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraj21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Post Rücktritt und Widerruf, Störung der Geschäftsgrundlage bei Darlehen

hallo an alle
schreibe gerade meine hausarbeit aber bin mir gerade nicht sicher, wie ich weiterschreiben soll. folgendes liegt vor. a holt sich bei der bank b einen kredit über 200.000 euro um sich bei c eine eigentumswohnung zu besorgen. es fand bei der b keine widerrufsbelehrung statt. die miteinahmen, die durch die vermietung der wohnung erzielt werden sollen sind geringer als erwartet. a will deswegen widerrufen und fordert rückzahlung der darlehenszinsen.
ich habe den widerruf beim verbrdarlehen geprüft und der kommt auch durch. weiter habe ich noch den §313 geprüft, in hinblick darauf, dass sich ihre erwartungen bzgl gewinn nicht realisiert haben. den habe ich dann ablehnt, da sie quasi selbst schuld an der miserie ist und spekuliert hat. nun muss ich also die einfachen rechtsfolgen des widerrufs wie wertersatz prüfen oder?


lg
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Störung der Geschäftsgrundlage vor normalem Rücktritt prüfen? Bürgerliches Recht allgemein 18.08.2011 18:31
rücktritt und widerruf bei teillieferung Bürgerliches Recht allgemein 25.01.2011 17:38
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Störung der Geschäftsgrundlage? Kaufrecht / Leasingrecht 14.11.2006 16:57
Rücktritt/Widerruf (@Huutsch) Kaufrecht / Leasingrecht 02.11.2004 08:56
Störung der Geschäftsgrundlage bei Arbeitsverträgen Arbeitsrecht 03.06.2004 00:35





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios