Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt nach Abtretung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Rücktritt nach Abtretung V und K schließen einen Kaufvertrag mit Anzahlung. Dann tritt V seine restliche Kaufpreisforderung an D ab. K erfährt davon nichts. Danach erklärt K gegenüber V den Rücktritt wegen eines Mangels. V lehnt mit der Begründung ab, er habe die Forderung an D abgetreten und nichts mehr damit zu tun. Also prüft man einen Rücktritt 346ff. auf Rücknahme der Kaufsache und Herausgabe der Anzahlung und stellt die Frage, ob V wegen der Abtretung der richtige Ansprechpartner ist. Meines Erachtens bleibt der Kaufvertrag zwischen V und K bestehen, da ja nur die Forderung an D abgetreten wurde. Damit kann K doch gegenüber V zurücktreten, oder? Ein Anspruch des D gegenüber K müsste durch den Rücktritt dann auch wegfallen. Wie würdet ihr es lösen? |
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| abtretung, kaufvertrag, rücktritt |
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