Dies ist eine Diskussion zu Rücksendung angeblich defekt innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Rücksendung angeblich defekt A nimmt dies an und sendet die Ware ungeöffnet und im verwendeten Umkarton zurück. Nun behauptet B der Artikel sei defekt, da A diesen nicht sachgemäß wieder verpackt habe und verweigert nun die Rückerstattung, stattdessen solle A die (defekte) Ware bei B persönlich abholen. Was könnte A nun unternehmen und bei wem liegt die Beweislast? Der Käufer A hat die Ware bei Erhalt auch nicht auf Vollständigkeit bzw Unversehrtheit überprüft, da bereits an der Umverpackung das falsche Modell zu erkennen war. |
| |||
| AW: Rücksendung angeblich defekt B hat die Beweispflicht. A kann seine korrekte Ware einklagen. Wenn B weiter herumzickt, kann A alternativ auch sein Geld einklagen. |
| |||
| AW: Rücksendung angeblich defekt Vielen Dank für die Antwort! Könnte A aber nicht sowieso sein Geld einklagen, da A ja von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hat und somit nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist? |
| |||
| AW: Rücksendung angeblich defekt Klar - wenn A hier das 14tägige Widerrüfs- oder Rückgaberecht genutzt hat, muß B ihm den Kaufpreis nebst Versandkosten erstatten. Die Gefahr der Beschädigung beim Transport liegt bei B. § 477 BGB (der eigentl. das Gegenteil aussagt) wird durch § 474, Abs. 2, Satz 2 BGB ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass Sie als "Verbraucher" gekauft haben und der Versender "gewerblicher Verkäufer" ist. In dem Fall wird der VK ja wohl auch die "neue" (ab August 2011 geltende) gesetzliche Widerrufsbelehrung verwenden, in der es u.a. heißt: Zitat:
__________________ cheers, JHS |
| |||
| AW: Rücksendung angeblich defekt Nun nehmen wir mal an der Warenwert liege bei 100€. Desweiteren behaupte nun der Verkäufer B, dass A der Artikel zwar im Originalkarton zurückgesandt habe, aber dabei nicht mehr die Transportsicherung richtig befestigt habe. Dabei hat A die Ware nicht ausgepackt und somit auch nicht die Transportsicherung entfernt (welche darin besteht, dass der Artikel mit einem Draht nochmals im Styropor befestigt wird). Damit würde ja Aussage gegen Aussage stehen. B behauptet A hätte den Artikel nicht mehr richtig gegen Transportschäden gesichert und A sagt er habe er den Artikel nicht aus der Verpackung entnommen. Wer ist denn nun in der Beweispflicht? |
| |||
| AW: Rücksendung angeblich defekt Zitat:
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
| |||
| AW: Rücksendung angeblich defekt Zitat:
Der VK sucht hier offenbar jemanden, dem er den schwarzen Peter zuschieben kann. Letzte Aufforderung mir RA-Drohung schreiben und wenn er nicht erstattet, ab zum Anwalt.
__________________ cheers, JHS |
| |||
| AW: Rücksendung angeblich defekt Dann dürfte Käufer A ziemlich erleichtert sein, nachdem sich die allgemeine Einschätzung dahingehend bestätigt, dass A hier im Recht zu sein scheint. In der Tat erscheint es so als wäre der Verkäufer B hier nur darin interessiert Profit aus der Sache zu schlagen. A würde nun als nächsten Schritt eine Frist zur Erstattung des vollen Kaufpreises (Versandkosten sind keine berechnet worden) setzen und bei Nichtbeachtung einen RA kontaktieren. Welche Frist wäre denn in diesem Fall angemessen? Wer trägt die Kosten des RA von A nachdem die Frist ergebnislos abgelaufen ist und B somit im Verzug ist? |
| |||
| AW: Rücksendung angeblich defekt Zitat:
2. Grundsätzlich ist natürlich der Auftraggeber (K) der Kostenschuldner des RA ("Wer die Musik bestellt..."). Der sich im Unrecht befindliche VK ist jedoch zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet. In der Praxis läuft es so, dass der RA die Rechnung gleich direkt mit an den VK schickt. "Spannend" würde es in den Fällen, wo der VK nicht zahlen kann (weil er zwischenzeitl. pleite ging) oder er sich gegen das Anwaltsschreiben zur Wehr setzt, die Zahlung weiterhin verweigert und der K es dann auf sich beruhen lassen würde anstatt weiterzumachen, also ggf. vor Gericht zu klagen. In dem Fall bliebe der K natürlich auf den Kosten sitzen. Hat der K keine RSV (Rechtschutzversicherung) ?
__________________ cheers, JHS |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Rücksendung angeblich nicht angekommen | Verbraucherrecht | 16.04.2012 16:55 |
| Defekt deklariert, jedoch zusätzlicher Defekt. Rückgabe? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 28.08.2011 22:31 |
| Rücksendung | Verbraucherrecht | 19.01.2010 09:56 |
| Handy angeblich nach Versand defekt | Kaufrecht / Leasingrecht | 24.05.2007 15:58 |
| eBay: Gewerblicher Händler / Rücksendung angeblich nicht angekommen | Internetrecht | 01.11.2006 14:21 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios