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| Rückgaberecht Widerrufsrecht Fernabsatzrecht Ist das Procedere des Shops so Rechtens? Im Internet ist zum Thema Fernabsatzrecht Rückgabe Widerruf einiges zu finden, was aber für den Bürger als Laien nicht einfach zu verstehen ist. Interpretation des Bürgers: Grds. steht dem Bürger ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, welches aber durch Rückgaberecht §357 BGB ersetzt werden kann und darüber nach § 360 BGB belehrt werden muss. Heißt das, dass die Mitteilung per E-Mail innerhalb der 14 Tage nicht ausreicht, sondern die Ware innerhalb der 14 Tage hätte abgesendet werden müssen (so wie der Shop auch argumentiert hat)? Oder gilt Widerrufsrecht weiterhin, also die Mitteilung per E-Mail innerhalb der 14 Tage ausreicht (so wie der Bürger es gemacht hat)? |
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| AW: Rückgaberecht Widerrufsrecht Fernabsatzrecht Das hat mich interessiert, weil mir die Variante mit dem §356 völlig neu ist. Soweit ich aber nachgelesen habe, scheint das Handeln des Shops korrekt zu sein, sofern die Information über das Rückgaberecht korrekt gegeben wurde. Da im §312 die Anwendbarkeit des §356 anstelle des §355 nur allgemein auf Verträge über die Lieferung von Waren begrenzt wird, hat der Bürger Verbraucher hier wohl kostenpflichtig was gelehrt bekommen. Einzige Möglichkeit, dagegen vorzugehen, dürfte wohl die Frage sein, ob die Belehrung den Forderungen des §360 entsprach.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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