Dies ist eine Diskussion zu Reparatur ohne Auftrag innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Reparatur ohne Auftrag |
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| AW: Reparatur ohne Auftrag Hat die Person A sich klar geäußert, dass der Defekt nur dann repariert werden soll, wenn ein Garantiefall vorliegt? Muss der Kunde den gesamten Rechnungsbetrag selber zahlen, oder werden Teile von der Garantie übernommen? Und ja, wenn ein Kunde seine Rechnung nicht zahlt, hat die Werkstatt das Recht das Fahrzeug zu behalten. |
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| AW: Reparatur ohne Auftrag Zitat:
Da aber Person A nun gezahlt hat, ist sein Handeln konkludent und der Händler steht nicht mehr in der Beweispflicht das es einen Auftrag gab, dessen Inhalt besagt, dass nur eine Abwicklung über die Car-Garantie erfolgen sollte. Bevor man weiter über rechtliche Schritte nachdenkt, so sollte man sich die Beweisbarkeit immer vor Augen halten. Gruß Pro |
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| AW: Reparatur ohne Auftrag |
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| AW: Reparatur ohne Auftrag Zitat:
![]() Mal nebenbei gefragt, hat Person A eine Rechtsschutzversicherung? |
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| AW: Reparatur ohne Auftrag Ja Person A hat eine Rechtschutsversicherung, Person A hat auch nur bezahlt weil Person A auf ein Auto angewiesen ist |
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| AW: Reparatur ohne Auftrag Zitat:
Also, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht würde ich mich bei einem Anwalt vor Ort beraten lassen. Er kann die Erfolgsaussichten von A besser einschätzen. Wie hoch war denn die Rechnung überhaupt? Steht sie im Verhältnis zu den Kosten, die auf A zukommen, wenn er einen evtl. Prozess verlieren würde? |
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| AW: Reparatur ohne Auftrag |
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| AW: Reparatur ohne Auftrag Zitat:
). Muss natürlich jeder für sich entscheiden. |
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| AW: Reparatur ohne Auftrag Zitat:
Aber wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, dann sollte man diese auch in Anspruch nehmen. Kostet ja nichts. Gruß Pro |
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