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Reparatur ohne Auftrag

Dies ist eine Diskussion zu Reparatur ohne Auftrag innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 17.02.2010, 21:44
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Reparatur ohne Auftrag

Nehmen wir mal an Person A gibt sein kürzlich erworbenen Gebrauchtwagen in einer Werkstatt ab und möchte einen Defekt über die Car-Garantie abgewickelt haben. Die Werkstatt sagt, das es kein Problem wäre das man das schon hinbekäme. Es wurde ein neuer Termin vereinbart und das Auto dann wieder zur Werkstatt gebracht. Die Werkstatt meldet sich dann per Telefon und äußert sich dass das Auto fertig sei und eine Rechnung von Summe x zu zahlen sei. Die Kosten für die rep. wurden nicht von der Car-Garantie übernommen, weil die defekten Teile nicht im Garantieumfang enthalten sind. Nach dem Person A sein Auto abholen wollte, äußert sich das Autohaus dass das Auto nicht mitgenommen werden dürfte, wenn nicht bezahlt würde. Person A bezahlt, obwohl kein Arbeitsauftrag erteilt worden ist. Person A wollte den Schaden nur über Car-Garantie ersetzt haben. Muss die Werkstatt sich den Arbeitsauftrag nicht per Telefon einholen? Hat Person A die Möglichkeit sein Geld zurück zubekommen? Darf der PKW bis zur bezahlung behalten werden?
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Alt 18.02.2010, 08:36
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AW: Reparatur ohne Auftrag

Hat die Person A sich klar geäußert, dass der Defekt nur dann repariert werden soll, wenn ein Garantiefall vorliegt? Muss der Kunde den gesamten Rechnungsbetrag selber zahlen, oder werden Teile von der Garantie übernommen?

Und ja, wenn ein Kunde seine Rechnung nicht zahlt, hat die Werkstatt das Recht das Fahrzeug zu behalten.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 09:19
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AW: Reparatur ohne Auftrag

Zitat:
Zitat von frank1982
Person A bezahlt, obwohl kein Arbeitsauftrag erteilt worden ist.
Genau das ist der Fehler. Person A hätte nicht bezahlen müssen, weil eben kein schriftlicher Auftrag vorliegt. Mit Hilfe der Polizei hätte Person A sein Auto erhalten. Denn ohne einen Reparaturvertrag kann sich die Werkstatt nicht auf den § 647 BGB und somit auf den § 273 BGB beziehen.

Da aber Person A nun gezahlt hat, ist sein Handeln konkludent und der Händler steht nicht mehr in der Beweispflicht das es einen Auftrag gab, dessen Inhalt besagt, dass nur eine Abwicklung über die Car-Garantie erfolgen sollte.

Bevor man weiter über rechtliche Schritte nachdenkt, so sollte man sich die Beweisbarkeit immer vor Augen halten.

Gruß

Pro
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  #4 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 10:22
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AW: Reparatur ohne Auftrag

Person A wollte den Defekt am PKW nur über die Car-Garantie rep. haben. Die Werkstatt äußerte sich dazu, das dies kein Problem sei.
Von der Garantie wurden keine Kosten übernommen.
Kann Person A die Summe wieder gerichtlich einklagen?
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Alt 18.02.2010, 10:29
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AW: Reparatur ohne Auftrag

Zitat:
Zitat von frank1982
Person A wollte den Defekt am PKW nur über die Car-Garantie rep. haben. Die Werkstatt äußerte sich dazu, das dies kein Problem sei.

Kann Person A die Summe wieder gerichtlich einklagen?
Er kann!!! Allerdings halte ich persönlich die Erfolgsaussichten für sehr gering. Person A hat die Rechnung anstandslos bezahlt und für die ursprüngliche Absprache hat er bestimmt keinen Zeugen, oder

Mal nebenbei gefragt, hat Person A eine Rechtsschutzversicherung?
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  #6 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 12:25
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AW: Reparatur ohne Auftrag

Ja Person A hat eine Rechtschutsversicherung, Person A hat auch nur bezahlt weil Person A auf ein Auto angewiesen ist
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Alt 18.02.2010, 12:32
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AW: Reparatur ohne Auftrag

Zitat:
Zitat von frank1982
Ja Person A hat eine Rechtschutsversicherung, Person A hat auch nur bezahlt weil Person A auf ein Auto angewiesen ist
Ist mir schon klar wieso Person A gezahlt hat, der Richter könnte es nur anders auslegen.
Also, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht würde ich mich bei einem Anwalt vor Ort beraten lassen. Er kann die Erfolgsaussichten von A besser einschätzen.

Wie hoch war denn die Rechnung überhaupt? Steht sie im Verhältnis zu den Kosten, die auf A zukommen, wenn er einen evtl. Prozess verlieren würde?
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  #8 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 14:15
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AW: Reparatur ohne Auftrag

Die Kosten betragen 250 Euro und Person A wollte dies halt nur über die Garantie abrechnen
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Alt 18.02.2010, 15:32
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AW: Reparatur ohne Auftrag

Zitat:
Zitat von frank1982
Die Kosten betragen 250 Euro und Person A wollte dies halt nur über die Garantie abrechnen
Also, wenn die Rechtsschutzversicherung ein Beratungsgespräch im Jahr übernimmt, würde ich zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Ansonsten würde ich es wegen 250 Euro dabei belassen und die Werkstatt wechseln (sobald die Garantie abgelaufen ist ). Muss natürlich jeder für sich entscheiden.
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  #10 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 16:52
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AW: Reparatur ohne Auftrag

Zitat:
Zitat von Mucki58
Er kann!!! Allerdings halte ich persönlich die Erfolgsaussichten für sehr gering.
Um nicht zu sagen; "Diese sind nicht vorhanden".

Aber wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, dann sollte man diese auch in Anspruch nehmen. Kostet ja nichts.

Gruß

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