Dies ist eine Diskussion zu Rechtsschutz des Mieters bei Kündigung- Beweispflicht durch Ehepaar erbracht? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Rechtsschutz des Mieters bei Kündigung- Beweispflicht durch Ehepaar erbracht? wenn der vermieter mit fristloser kündigung droht und schon zum zweiten mal abgemahnt hat und die abmahnungen auf Lärmprotokollen von einem Ehepaar beruhen: ist es dann richtig, dass der "Beweis" der lärmbelästigung erbracht ist, da es sich ja um ein Ehepaar und somit zwei Personen handelt??? bitte helft mir!! vielen lieben dank schoneinmal für euren rat! |
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| AW: Rechtsschutz des Mieters bei Kündigung- Beweispflicht durch Ehepaar erbracht? "Ein Beweis ist erbracht, wenn der Beweisführer den Richter von der Richtigkeit der strittigen Tatsachenbehauptung überzeugt. Das Regelbeweismaß ist dabei die volle persönliche Überzeugung des Richters." Für wie glaubwürdig ein Richter ein renitentes Rentnerehepaar hält, das entscheidet sich ja erst vor Gericht. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Rechtsschutz des Mieters bei Kündigung- Beweispflicht durch Ehepaar erbracht? In aller Regel wird der Richter sich Zeugen anhören. Werden dann die Behauptungen unterstützt, wird der Richter von der Richtigkeit des Lärmprotokolls ausgehen. In diesem Fall aber kann einer der Beiden nicht als Zeuge herhalten. Der Zeuge muss daher aus einer anderen Wohnung kommen, oder kann auch ein Handwerker sein, der eine Zeitlang dort gewerkelt hat. Auch Polizisten, die herbeigerufen wurden, können als Zeuge dienen. |
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