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Rechtsmittel gegen Abweisung nach § 321a ZPO

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsmittel gegen Abweisung nach § 321a ZPO innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 02.07.2008, 07:29
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Rechtsmittel gegen Abweisung nach § 321a ZPO

Guten Morgen, es wurde schon mal der Fall an sich geschildert unter "Richter, Halbgötter in Schwarz?"
Nunmehr ist folgender Sachverhalt eingetreten:
A hat nach 15 Tagen von ehemaligem Mitmieter B erfahren, dass in seiner Mietrechtssache (100% identischer Sachverhalt) der urteilende Richter ein völlig anderes Urteil gesprochen hat. Daraufhin hat dann A, da er erst nach 15 Tagen von dem neuen Urteil erfahren hat, Gehörsrüge nach § 321a ZPO eingelegt (Berufung war A nicht möglich wg. Streitwert 550,00 €) mit dem Antrag auf vorsorgliche Widereinsetzung in den vorigen Stand.
Nunmehr hat der selbe Richter A die Gehörsrüge abgewiesen mti der Begründung, die Frist von 2 Wochen wäre nicht eingehalten und deswegen ist die Gehörsrüge unzulässig zu verwerfen.

Hat A nun noch eine Möglichkeit ein Rechtsmittel (evtl. Verfassungsbeschwerde beim BVerG?) gegen den abweisenden Beschluss einzulegen?
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