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Rechtslage bei Tiefgaragenbrand

Dies ist eine Diskussion zu Rechtslage bei Tiefgaragenbrand innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 29.05.2010, 17:05
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Wink Rechtslage bei Tiefgaragenbrand

Hallo zusammen,

nehme man an C hat sein nicht mehr Fahr tüchtiges Auto bei Person B in der angemieteten Tiefgarage abgestellt.
und nehme man weiter an das Person C das Fahrzeug vor weniger als 1 Woche abgemeldet hat.
Nun tritt das fiktive Ereignis eines Tiefgaragenbrandes ein.

Bei wem kann Person C Schadensansprüche stellen?

nehme man weiter an dass der Tiefgaragenbrand durch Brandstiftung entstanden wäre.

Durch wen müssten dann die Schadensansprüche getilgt werden?



Um den Fall noch interessanter zu gestalten, fügen wir Person C Vermögensansprüche hinzu, in dem wir C zuvor einen Kaufvertrag abwickeln lassen der besagt das der Kauf am Tag des Brandes abgewickelt wurde. Die Übergabe jedoch am Tag danach folgen sollte.

Bestehen Vermögensansprüche über den Betrag Kaufwertes?
Wer hat nun die Vermögensansprüche? und an wen?
Kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten?

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  #2 (permalink)  
Alt 29.05.2010, 17:52
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AW: Rechtslage bei Tiefgaragenbrand

Zitat:
Zitat von Lagos_03 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

nehme man an C hat sein nicht mehr Fahr tüchtiges Auto bei Person B in der angemieteten Tiefgarage abgestellt.
und nehme man weiter an das Person C das Fahrzeug vor weniger als 1 Woche abgemeldet hat.
Nun tritt das fiktive Ereignis eines Tiefgaragenbrandes ein.

Bei wem kann Person C Schadensansprüche stellen?

nehme man weiter an dass der Tiefgaragenbrand durch Brandstiftung entstanden wäre.

Durch wen müssten dann die Schadensansprüche getilgt werden?
unterstellt es geht um den Schaden am eingestellten KFZ, hat man Ansprüche gegen den Brandstifter

Sofern vor der Abmeldung des KFZ eine Teilkaskoversicherung bestand, kann man auch über die sog. "Ruheversicherung" den KFZ-Schaden beim letzten Versicherer geltend machen
http://www.autoversicherung-online.i...heversicherung
Zitat:
Zitat von Lagos_03 Beitrag anzeigen
Um den Fall noch interessanter zu gestalten, fügen wir Person C Vermögensansprüche hinzu, in dem wir C zuvor einen Kaufvertrag abwickeln lassen der besagt das der Kauf am Tag des Brandes abgewickelt wurde. Die Übergabe jedoch am Tag danach folgen sollte.

Bestehen Vermögensansprüche über den Betrag Kaufwertes?
Wer hat nun die Vermögensansprüche? und an wen?
Kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten?
Inwieweit der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann, entzieht sich meiner Kenntnis; dürfte wohl auch von den Gründen der späteren Übergabe abhängig sein.
In jedem Fall würde auch hier sofern eine TK für das abgemeldete KFZ bestand, die Ruheversicherung greifen
__________________
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kfz, schadensansprüche, tiefgaragenbrand, versicherungsrecht, zivilrecht

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