Dies ist eine Diskussion zu Rechtslage bei Tiefgaragenbrand innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| nehme man an C hat sein nicht mehr Fahr tüchtiges Auto bei Person B in der angemieteten Tiefgarage abgestellt. und nehme man weiter an das Person C das Fahrzeug vor weniger als 1 Woche abgemeldet hat. Nun tritt das fiktive Ereignis eines Tiefgaragenbrandes ein. Bei wem kann Person C Schadensansprüche stellen? nehme man weiter an dass der Tiefgaragenbrand durch Brandstiftung entstanden wäre. Durch wen müssten dann die Schadensansprüche getilgt werden? ![]() Um den Fall noch interessanter zu gestalten, fügen wir Person C Vermögensansprüche hinzu, in dem wir C zuvor einen Kaufvertrag abwickeln lassen der besagt das der Kauf am Tag des Brandes abgewickelt wurde. Die Übergabe jedoch am Tag danach folgen sollte. Bestehen Vermögensansprüche über den Betrag Kaufwertes? Wer hat nun die Vermögensansprüche? und an wen? Kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten? |
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| AW: Rechtslage bei Tiefgaragenbrand Zitat:
![]() Sofern vor der Abmeldung des KFZ eine Teilkaskoversicherung bestand, kann man auch über die sog. "Ruheversicherung" den KFZ-Schaden beim letzten Versicherer geltend machen http://www.autoversicherung-online.i...heversicherung Zitat:
In jedem Fall würde auch hier sofern eine TK für das abgemeldete KFZ bestand, die Ruheversicherung greifen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| Stichworte |
| kfz, schadensansprüche, tiefgaragenbrand, versicherungsrecht, zivilrecht |
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