Dies ist eine Diskussion zu Rechtslage bei Privater Feier über 100 personen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Rechtslage bei Privater Feier über 100 personen ich weiß es gab schonmal einen thread in diesere richtung in dem auch ansatzweise ein paar fragen geklärt wurden die ich mir auch gestellt hab, aber nicht alle. Deswegen hier erstmal die Fakten: Bunderland: Bayern (falls das relevant is) Feier mit eintritt (unkostenbeitrag, kassiert vom türsteher) Anzahl der personen über 100 (ca.150) wir haben (und wollen wieder) alkohol ebenfalls für einen unkostenbeitrag (1 euro) ausgeschenkt jetzt intressiert mich: - ein freund hat mir erzählt dass ab 100 personen das versammlungsstättengesetz in kraft tritt egal ob privat oder nicht. Wie ist es wirklich und was muss ich dann tuen um mich rechtlich abzusichern? - des weiter hat der türsteher den wir letztes mal hatten (selbst schon viele veranstaltungen organisiert und seit 15 jahren türsteher) mir erzählt dass es im endeffekt egal ob die personen die kommen mit namen auf der gästeliste stehen oder als zahlen hinter namen. bzw dass ich auch leute einfach so herein lassen kann ohne dass sie auf der gästeliste stehen. was muss ich erfüllen dass die feier auch wirklich privat bleibt ? zb. haben wir letztes mal an die tür am eingang "EINTRITT 5 EURO" geschrieben, macht das die feier auch öffentlich, wenn wir es als eintritt deklarieren? - darf ich dann auf einer privatveranstaltung getränke für einen gewissen preis ausschenken ohne genehmigung ? danke schonmal im vorraus |
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| AW: Rechtslage bei Privater Feier über 100 personen Bei dieser Masse von Gästen, Abkassieren von Eintritt von Fremden, ... was ist noch privat ? Die Veranstaltung stellt sogar schwarze Geschäfte dar. Wegen der großen Anzahl von Besuchern passiert sehr schnell etwas folgenreiches. Deshalb schnellsten wegen div. Haftungsrisiken Veranstaltungsversicherung rechtzeitig abschliessen. |
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