Dies ist eine Diskussion zu Rechtsanwaltskosten innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Ich hätte eine Frage: Angenommen jemand installiert in seinem Hof eine Überwachungskamera (aufgrund mehrerer Vorfälle) und der Nachbar bemängelt über seinen Rechtsanwalt den Einstellungswinkel (Verletzung des Persönlichkeitsrechtes). Infolge dessen wird der Einstellungswinkel der Kamera, obwohl bisher schon korrekt eingestellt, entgegenkommender Weise nochmals verringert, um jeden Ärger zu vermeiden. Muss der Aufsteller der Kamera eine schriftliche Versicherung an Eides statt dem gegnerischen Rechtsanwalt abgeben und womöglich noch die Rechtsanwaltskosten des Nachbarn übernehmen? Muss der Nachbar den angeblich falschen Einstellungswinkel durch einen unabhängigen Sachverständigen auf seine Kosten nachweisen? Für die Beantwortung der Frage wäre ich wirklich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Rechtsanwaltskosten Wer abgemahnt wird mit dem Verlangen nach Unterzeichnung einer (in der Regel strafbewehrten, nicht eidesstattlichen) Unterlassungserklärung (UE) und dem gleichzeitigen Verlangen nach Erstattung der Kosten des damit beauftragten Anwalts, der kann sowohl die vorgelegte UE unterzeichnet zurückschicken als auch eine modifizierte UE (modUE) oder gar keine. Er kann ebenso die Kosten für den Anwalt voll erstatten oder gar nicht, oder aber die Höhe der Anwalts-Gebühr bzw. des angegebenen (zugrundeliegenden) Streitwerts in Frage stellen. Tut man nichts und der Abmahnende tut auch nichts mehr, ist der Käs in gut 3 Jahren gegessen, also am Ende des 3. Jahres verjährt. Klagt der Abmahnende aber vorher auf a) Unterlassung und b) Kostenersatz (für den Anwalt usw.), dann kann der Abmahnende zu 100 % Recht bekommen, zu 0 % oder oder irgendwas dazwischen. Sind es 100, dann zahlt der Abgemahnte das, was schon in der Abmahnung an Kostenersatz gefordert worden war, plus nicht unerhebliche Gerichtskosten plus sonstige Verfahrenskosten. Bei 0 % ist der Käs wiederum gegessen für den Abgemahnten und nunmehrigen Beklagten - ja er kann sogar seine Kosten vom Abmahner erstattet bekommen, einschließlich denen für einen Anwalt. Und wer bezahlt welchen Gutachter? Das entschiedet ebenfalls das angerufene Gericht. Gruß aus Berlin, Gerd
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