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Rechtliche frage wichtig wichtig

Dies ist eine Diskussion zu Rechtliche frage wichtig wichtig innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #11 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 15:41
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AW: Rechtliche frage wichtig wichtig

Ach ja, bevor ich Anfange: Ich habe mal ganz bewusst (wegen des iPads und des übermäßigen Alkoholkonsums des Beitragersteller) mal keine neutrale Haltung eingenommen.

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Nachweisen muss A aber gar nix, ...
Das ist richtig, doch macht es wenig Sinn "Entlastendes" als Beschuldigter nicht Aufzuführen. Man kann sich nämlich nciht darauf verlassen, das...

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
...ist im Strafverfahren Aufgabe der StA, sogar Entlastendes zu erforschen.
... das die StA auch Entlastendes finden und auch zu Gusten eines Angeklagten verwerten wird. In der Praxis weird dann doch (wenn es zu einer Klageerhebung gekommen ist) eher Belastendes, als Entlastendes vorgetragen.

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Unter lebensnaher Auslegung der Geschichte wird man einen Vorsatz nicht nachweisen können.
Interpretationssache.

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
A hat nicht über die Funktionsfähigkeit getäuscht, das Nichtfunktionieren war sogar bekannt. Vielmehr ist er noch mit dem Preis herunter gegangen, also hat schon wegen des Nichtfunktionierens weniger verlangt.
Tja, aber der Vorwurf könnte in den Raum gestellt werden, das über die Art der Schwere des "Nicht-Funktionierens" getäuscht wurde und dadurch ein Bevorteilung erreicht wurde.

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Vielmehr sollte die B die Füße stillhalten: Entweder du gehst weiter mit dem Preis runter, oder ich zeig dich an klingt verdächtig nach ner Erpressung (die aber wegen der Erlaubtheit des Übels iE auch fraglich ist).
Interpretationssache. Ich empfinde es als Nettigkeit der Frau B. Ein berechtigtes Beschreiten des strafrechtlichen Weges ist m.E. kein Übel.

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Zivilrechtlich kann man sich mMn so oder so entscheiden. Die haben nen Kaufvertrag über nen nichtfunktionierenden Roller geschlossen für 80€. Nur darauf kommt es letztendlich an und nciht auf das, was vorher war (Vertrag= zwei korrespondierende WEs).
Ich dachte er hätte 120,-€ erhalten. Naja, egal, die 10,-/20,-€ für eine klare und einvernehmliche Einigung wären mir persönlich lieber, als den Aufwand eines zivil- oder strafrechtlichen Streites zu betreiben.
Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Der Vortrag, der Mangel wurde arglistig verschwiegen ist dann der letzte Strohhalm, aber wohl wegen der Art des Mangels und der Person des A geht das wohl fehl.
Kann sein.

Beste Grüße

Phoenics
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  #12 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 15:51
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AW: Rechtliche frage wichtig wichtig

Zitat:
Zitat von Phoenics Beitrag anzeigen
... das die StA auch Entlastendes finden und auch zu Gusten eines Angeklagten verwerten wird. In der Praxis weird dann doch (wenn es zu einer Klageerhebung gekommen ist) eher Belastendes, als Entlastendes vorgetragen.
Da liegt dein Denkfehler. Es kommt nur zu einer strafrechtlichen Anklage (nicht Klageerhebung), wenn hinreichender Tatverdacht besteht. Bis dahin ist das Ermittlungsverfahren schon abgeschlossen. Bis zu diesem Stadium hat die StA den Sachverhalt unter allen Gesichtspunkten zu erforschen.
Zitat:
Tja, aber der Vorwurf könnte in den Raum gestellt werden, das über die Art der Schwere des "Nicht-Funktionierens" getäuscht wurde und dadurch ein Bevorteilung erreicht wurde.
Nein. Es gibt nicht ein weniger oder mehr Nichtfunktionieren.
Zitat:
Ein berechtigtes Beschreiten des strafrechtlichen Weges ist m.E. kein Übel.
Selbstverständlich ist das ein Übel Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens zu sein. Da ist nix dran zu rütteln, auch nicht mit aberwitzugen Subsumtionsgebaren. Es fehlt hier aber an der Verwerflichkeit mit einem legalen Mittel zu Drohen.
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  #13 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 16:42
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AW: Rechtliche frage wichtig wichtig

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Da liegt dein Denkfehler. Es kommt nur zu einer strafrechtlichen Anklage (nicht Klageerhebung), wenn hinreichender Tatverdacht besteht. Bis dahin ist das Ermittlungsverfahren schon abgeschlossen. Bis zu diesem Stadium hat die StA den Sachverhalt unter allen Gesichtspunkten zu erforschen.
Naja. Kein wirklicher Denkfehler. Habe es nur Leichter und Verständlicher für den Gast gemacht, ohne das er gleich in die Feinheiten des Strafrechtssystems eingeführt werden muss.

Prinzipiell hast Du damit aber Recht. Vor Anklage wird seitens der StA bewertet ob hinreichender Verdacht besteht und aufgrund Informationen/Basis der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden geschaut, ob sich der Verdacht bestätigt, begründet werden kann ect. pp. oder zu verwerfen ist.

Kommt es aber zur Anklage, dann wird Ihm die StA vor Gericht nachweisen wollen (liegt nunmal in der Natur der Sache), das der Angeklagte die Tat auch begangen hat und dementsprechend Bestraft werden soll.

Selbstverständlich kann er sich noch im gerichtlichen Strafverfahren seine entlastenden Argumente vortragen. Aber wäre es nicht besser gewesen, schon im Vorfeld darauf hinzuwirken, anstatt erst in einem Gerichtverfahren damit rauszurücken.

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Nein. Es gibt nicht ein weniger oder mehr Nichtfunktionieren.
Ich bin da leider nicht deiner Meinung. Die Schwere eines Schadens/Defekt, das zum "Nicht-Funktionieren" führt, ist durchaus relevant. Es gibt diesbezüglich viele Differenzierungen. Eine der wichtigsten ist die Frage ob etwas Reperabel ist oder nicht - und das ist jetzt nur ein Beispiel. Besonders im Zivilrecht sind diese Feinheiten sehr wichtig. Gerade bei der Beurteilung, ob jemand Übervorteilt wurde könne das vielleicht dann doch eine Rolle spielen.

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Selbstverständlich ist das ein Übel Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens zu sein. Da ist nix dran zu rütteln, auch nicht mit aberwitzugen Subsumtionsgebaren. Es fehlt hier aber an der Verwerflichkeit mit einem legalen Mittel zu Drohen.
Ok, so kann man es auch Ausdrücken.

Beste Grüße

Phoenics

Ah, Nachtrag: Der Titel is ja nicht wirklich sooo aufregend, spannend, schwer oder wichtig für das Allgemeine-Forum. Darf ein Admin das bitte ins Strafrecht reinschieben? Besten Dank!
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