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Recht haben und Recht bekommen-2 Seiten?

Dies ist eine Diskussion zu Recht haben und Recht bekommen-2 Seiten? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 17.02.2006, 16:30
Boardneuling
 
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Angry Recht haben und Recht bekommen-2 Seiten?

Ich schreibe heute hier, um meine große Verwunderung über die Rechtsprechung Ausdruck zu verleihen. Ich schloss vor geraumer Zeit einen Vertrag in einem Fitness-Studio ab. Dieser Vertrag wurde aber erst drei Monate später wirksam (Werbeaktion vom Studio- früher anfangen mit dem Training aber erst später zahlen) Nur der spätere Termin war auf dem Vertrag aufgeführt.
Nach einiger Zeit erlitt ich einen Unfall und mußte mit dem Training aufhören. Mein Arzt stellte mir ein Attest auf Sportuntauglichkeit aus und ich kündigte den Vertrag. Das Fitness-Studio erhob Klage-der Richter sah es so, dass ich erst nach meinem Unfall den Vertrag abgeschlosssen habe, was aber nicht stimmte. Ich konnte Zeugen benennen, die mich bereits vor offiziellem Vertragsbeginn dort trainieren haben sehen. Das alles interessierte den Richter nicht. Ich muss alle fälligen Beiträge bezahlen.
Ich finde das sher seltsam
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  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2006, 09:06
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AW: Recht haben und Recht bekommen-2 Seiten?

Zitat:
Zitat von merylin
(Werbeaktion vom Studio- früher anfangen mit dem Training aber erst später zahlen) Nur der spätere Termin war auf dem Vertrag aufgeführt.
Fitness-Studios sind wohl die hartnäckigsten Kündigungs-Verweigerer in Deutschland.

Man könnte den Sachverhalt aber so auslegen, dass zunächst ohne Vertrag trainiert wird und dann der eigentliche Vertrag beginnt. Dies wurde von beiden Parteien akzeptiert und wohl auch unterschrieben.

Auf jeden Fall kann man Ihren Beitrag auch rechtsphilosophisch betrachten. Sie beklagen sich, kein Recht bekommen zu haben. Doch wenn 2 Parteien streiten, kann immer nur eine Partei Recht bekommen. Beide Parteien gewinnen zu lassen, ist nicht möglich.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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