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Rechnung einfach abänderbar? Firmenschlüssel als Pfand zulässig?

Dies ist eine Diskussion zu Rechnung einfach abänderbar? Firmenschlüssel als Pfand zulässig? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 13.06.2012, 21:56
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Rechnung einfach abänderbar? Firmenschlüssel als Pfand zulässig?

Mal angenommen ein ehemaliger freier Mitarbeiter (a) stellt Firma (B) eine Rechnung, mit dem Vermerk "Gesamtbetrag fällig ab sofort". Rechnungsdatum 01.06.
B hat die Rechnung am 12.06. noch nicht gezahlt. Nun schickt A eine Email, mit einer Zahlungserinnerung und der Frist bis zum 18.06. zu Zahlen. Außerdem droht A jetzt schon mit einem Anwalt, falls die Zahlungen bis zum 18.06. nicht erfolgt sind. B hat im Hinterkopf, dass er erst nach 30 Tagen in Verzug kommt und überlegt A darauf hin zu weisen.

Kann A dann nachträglich seine Rechnung ändern mit einem neuen Zahlungsziel?
Außerdem will A den Firmenschlüssel (Schließschlüssel einer großen Wohnanlage mit Gewerbeeinheiten) erst nach Zahlungseingang von B übergeben. Ist das rechtens?
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Alt 13.06.2012, 23:23
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AW: Rechnung einfach abänderbar? Firmenschlüssel als Pfand zulässig?

Bezahlung der Rechnung und der Schlüssel haben nichts mit einander zu tun.

Es scheint mir aber, dass hier beide Parteien eher bereit sind, 1000€ in Gerichtskosten zu investieren, als der anderen 50€ zu lassen. Bringt es das wirklich?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 14.06.2012, 15:15
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AW: Rechnung einfach abänderbar? Firmenschlüssel als Pfand zulässig?

Danke motzmecker, die Sache zwischen A und B ist in diesem Fall etwas verzwickter anzunehmen als vielleicht vermutet. angenommen, es geht um bertug und hinterziehung gegenüber B, was auch der Grund der trennung von A wäre. Deshalb hält B die Rechnungen zurück. Da wären die Gerichtskosten das geringere Übel. B würde sich auch einen anderen ausgang wünschen. Gibt es denn ein Gesetz was die Schlüsseleinbehaltung betrift?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.06.2012, 15:34
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AW: Rechnung einfach abänderbar? Firmenschlüssel als Pfand zulässig?

Zitat:
Zitat von sabineneu Beitrag anzeigen
B würde sich auch einen anderen ausgang wünschen. Gibt es denn ein Gesetz was die Schlüsseleinbehaltung betrift?
Nee, ein Schlüsseleinbehaltungsgesetz gibt es nicht. Wohl aber gibt es ein Gesetz zur Einhaltung von Verträgen und dies scheint mir ein gewerblicher Mietvertrag zu sein (?). Gewerbliches Mietrecht ist nicht mein Ding. Dennoch müsste es hier die Möglichkeit der Mietminderung (100% pro Ausfalltag) und des Schadensersatzes Verdienstausfall für unberechtigte Verweigerung des Zuganges geben. Der Schlüssel ist m.E. kein Pfand, der ist nur 10€ wert. Eher schon ist das Nötigung.

B kann A auf das vereinbarte Zahlungsziel hinweisen und darauf, dass A die Folgekosten für den Schlüsseleinbehalt trägt.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
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  #5 (permalink)  
Alt 14.06.2012, 16:01
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AW: Rechnung einfach abänderbar? Firmenschlüssel als Pfand zulässig?

Zitat:
B hat im Hinterkopf, dass er erst nach 30 Tagen in Verzug kommt
das stimmt so nicht (immer) ganz. sofern nicht anderes vereinbart (und das müsste eine vereinbarung zwischen a und b sein), sind rechnungen immer sofort fällig. sofern sie zahlung nicht angemahnt wird, kommt firma b nach 30 tagen nach zugang in verzug. sofern allerdings vorher gemahnt wird, ist firma b durch die mahnung in verzug, das ist hier der fall (§ 286 bgb).

Zitat:
Deshalb hält B die Rechnungen zurück.
sofern b aufrechenbare forderungen gegen a hat (was nicht so richtig aus dem sachverhalt hervorgeht), ist das kein problem.

Zitat:
Außerdem will A den Firmenschlüssel (Schließschlüssel einer großen Wohnanlage mit Gewerbeeinheiten) erst nach Zahlungseingang von B übergeben. Ist das rechtens?
nein.

falls das der einzige schlüssel wäre (wovon ich mal nicht ausgehe - aber um es zu erwähnen), wäre das nötigung und strafbar. sonst muss b die herausgabe anmahnen, wenn nichts kommt kann a für neueinbau einer schliessanlage schadenersatzpflichtig gemacht werden.
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rechnungen, schlüssel einbehalten, zahlungsfrist, zahlungsverzug

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