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Rache aus gekränkter Eitelkeit

Dies ist eine Diskussion zu Rache aus gekränkter Eitelkeit innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 05.04.2008, 09:07
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Angry Rache aus gekränkter Eitelkeit

mal angenommen eine frau "verliebt" sich in einen mann, der diese empfindung aber leider nicht teilt. er lässt sich eine weile auf kontakt ein, signalisiert aber recht deutlich, dass er sich keine beziehung vorstellen kann und will. der kontakt zieht sich über mehrere wochen und monate hin, bis mann deutlich formuliert, dass er den kontakt auf keinen fall fortsetzen mag.

aus gekränkter eitelkeit konstruiert frau eine situation in der sie mann angeblich ein darlehen gewährt hat. in der realität gab es nie eine zahlung. mann benötigt aufgrund seiner eigenen finanz. situation auch gar kein darlehen. entsprechend kann frau mit sicherheit auch keinen beleg vorlegen, aus dem ein geldfluss an mann zu beweisen wäre.

dennoch fordert frau mann nunmehr per anwalt auf, das gewährte darlehen umgehend zurück zu zahlen und behält sich nach fristverstreichung rechtliche schritte vor.
soll mann auf das anwaltliche schreiben überhaupt reagieren? kann er sich -ohne anwaltliche hilfe zur wehr setzen. wer trägt die kosten, wenn er anwaltliche hilfe sucht? wie kann er seine familie schützen, die durch schriftverkehr möglicherweise von einem kontakt erfährt und in eine geschichte gezogen wird, die weitreichende familiäre konsequenzen haben könnte?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.04.2008, 09:37
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AW: Rache aus gekränkter Eitelkeit

Zitat:
Zitat von SalzinderSuppe
mal angenommen eine frau "verliebt" sich in einen mann, der diese empfindung aber leider nicht teilt. er lässt sich eine weile auf kontakt ein, signalisiert aber recht deutlich, dass er sich keine beziehung vorstellen kann und will. der kontakt zieht sich über mehrere wochen und monate hin, bis mann deutlich formuliert, dass er den kontakt auf keinen fall fortsetzen mag.

aus gekränkter eitelkeit konstruiert frau eine situation in der sie mann angeblich ein darlehen gewährt hat. in der realität gab es nie eine zahlung. mann benötigt aufgrund seiner eigenen finanz. situation auch gar kein darlehen. entsprechend kann frau mit sicherheit auch keinen beleg vorlegen, aus dem ein geldfluss an mann zu beweisen wäre.

dennoch fordert frau mann nunmehr per anwalt auf, das gewährte darlehen umgehend zurück zu zahlen und behält sich nach fristverstreichung rechtliche schritte vor.
soll mann auf das anwaltliche schreiben überhaupt reagieren? kann er sich -ohne anwaltliche hilfe zur wehr setzen. wer trägt die kosten, wenn er anwaltliche hilfe sucht? wie kann er seine familie schützen, die durch schriftverkehr möglicherweise von einem kontakt erfährt und in eine geschichte gezogen wird, die weitreichende familiäre konsequenzen haben könnte?
Man(n) könnte, bzw. sollte der Gegenseite mitteilen, dass man(n) mit großer Gelassenheit die vorbehaltlichen rechtlichen Schritte erwarte
Man(n) weise allerdings seinerseits vorbehaltlich auf StGB § 253 Erpressung, § 263 Betrug hin, welches
zur Anzeige gelange, wenn man weiters belästigt würde.

Lg. aus München


PS.
Ein Geständnis gegenüber der Ehefrau könnte je nach Stabilität der Ehe eher dienlich sein, als gefährdend!
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
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Alt 05.04.2008, 09:47
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AW: Rache aus gekränkter Eitelkeit

Und "Man(n)" sollte VORHER überlegen, ob er mit "Frau" was anfängt, wenn er "Familie" hat bzw. verheiratet ist.
Ansonsten schätze ich den Fall so ein, daß die Frau ja in der BEWEISLAST ist und sie hat nichts Schriftliches.
Also kann "Man(n)" getrost der Dinge entgegensehen, die da kommen.
Und die Familie wird das genau sehen. Warum sollte "Familie" einer Fremden mehr Glauben schenken, als dem eigenen Mitglied ?

Gruß NIck
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  #4 (permalink)  
Alt 05.04.2008, 10:08
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AW: Rache aus gekränkter Eitelkeit

Zitat:
Zitat von Nick33
Und "Man(n)" sollte VORHER überlegen, ob er mit "Frau" was anfängt, wenn er "Familie" hat bzw. verheiratet ist.
Vielleicht nicht gaaaanz katholisch???

Vielleicht muselmanischen Ansprüchen erlegen

Vielleicht ein "Dürstender" in der Wüste gewesen????


Zitat:
Zitat von Nick33
Ansonsten schätze ich den Fall so ein, daß die Frau ja in der BEWEISLAST ist und sie hat nichts Schriftliches.
Also kann "Man(n)" getrost der Dinge entgegensehen, die da kommen.
Zustimmung!

.....aber auch einer Gefahr könnte man entgegentreten, ergo Offensivfußball, um nicht in die Defensive zu geraten!


Zitat:
Zitat von Nick33
Und die Familie wird das genau sehen. Warum sollte "Familie" einer Fremden mehr Glauben schenken, als dem eigenen Mitglied ?
...weil er immer schon ein gemeiner, hinterhältiger und betrügerischer Lügner und Nichtsnutz war ???



Lg.
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Alt 05.04.2008, 10:26
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AW: Rache aus gekränkter Eitelkeit

Na, Du bist ja ein Frecher........ frisch aufgewacht heute, was ?

Nun, so ganz katholisch bin ich nicht...lach'.......
und was die empfohlene "Vorwärtsverteidigung" betrifft in dem Fall, teile ich Deine Ansicht nicht.
Beim Fussball mag das sinnvoll sein.
In Zivil- oder Strafprozessen, wenn da einer schon schießt, bevor überhaupt geschossen wird, wirft das meist kein gutes Licht auf ihn selbst.
Meist wird vermutet, dieser habe etwas zu verheimlichen und es wäre an den Vorwürfen etwas dran.

Allerdings, wie gesagt, die Frau hat nichts in der Hand.
Wie will denn da ein Richter wenigstens nach Aktenlage entscheiden ? Das ist doch von vornherein zum Scheitern verurteilt. Klage wird vermutlich abgewiesen !

Es sei denn ! die Dame hat einen "echten, wahren Zeugen", der die Geldübergabe gesehen hat.

Tja und wenn das so ist, hat der gute Mann nun mal zu bezahlen.

Ach, das Leben kann so einfach sein !



Lieben Gruss vom "nichtkatholischen Nick"
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  #6 (permalink)  
Alt 05.04.2008, 10:46
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AW: Rache aus gekränkter Eitelkeit

Zitat:
Zitat von Nick33
Na, Du bist ja ein Frecher........ frisch aufgewacht heute, was ?
Hellseher/in????


Zitat:
Zitat von Nick33
Nun, so ganz katholisch bin ich nicht...lach'.......
War ja auch dem TE zugedacht


Zitat:
Zitat von Nick33
und was die empfohlene "Vorwärtsverteidigung" betrifft in dem Fall, teile ich Deine Ansicht nicht.
Beim Fussball mag das sinnvoll sein.
In Zivil- oder Strafprozessen, wenn da einer schon schießt, bevor überhaupt geschossen wird, wirft das meist kein gutes Licht auf ihn selbst.
Meist wird vermutet, dieser habe etwas zu verheimlichen und es wäre an den Vorwürfen etwas dran.
Hier geht es ja nicht um Licht oder Lux, sondern einer gewählten Strategie des vermeintlichen Erpressers/in oder Betrügers/in zu begegnen!
Immerhin wurde schon mal ein Anwalt bemüht, welcher sich aus Langeweile hinreißen lässt???

Wäret den Anfängen (frei nach Brecht) !

Zitat:
Zitat von Nick33
Allerdings, wie gesagt, die Frau hat nichts in der Hand.
Stimmt, welches ihr heute scheinbar fehlt ???


Zitat:
Zitat von Nick33
Wie will denn da ein Richter wenigstens nach Aktenlage entscheiden ? Das ist doch von vornherein zum Scheitern verurteilt. Klage wird vermutlich abgewiesen !
Die Aktenlage wird schnell ergänzt mit dies und das und jenem ????

Zitat:
Zitat von Nick33
Es sei denn ! die Dame hat einen "echten, wahren Zeugen", der die Geldübergabe gesehen hat.
Freundin, Bruder, Schwestern,........................ SMS, Mails,......


Zitat:
Zitat von Nick33
Tja und wenn das so ist, hat der gute Mann nun mal zu bezahlen.
"..guter Mann... hat zunächst einmal "Schi.ss"!

....und sollte der Sache genügend Wert beimessen!


Lg. und guten Morgenkaffee aus München
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Alt 05.04.2008, 11:12
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AW: Rache aus gekränkter Eitelkeit

Nun, ich schlage vor, bevor hier leidenschaftlich und wild spekuliert wird, daß wir
das/den "SalzinderSuppe" mal antworten lassen

Für mich ist die Suppe so klar, daß Man(n) sie getrost löffeln kann.

Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten:

a) er hat tatsächlich Schulden bei der Dame und muß bezahlen !
oder
b) Sie ist eine Betrügerin und kann Ihre "Klage" nicht mit Sachbeweisen untermauern.

Und sollte die Frau eine Betrügerin sein und einen "falschen zeugen" anschleppen, DANN
sollte man(n) sofort reagieren und Strafanzeige stellen wegen

1. Anstiftung Dritter zu einer Straftat
2. Vortäuschen einer Straftat
3. Falsche Verdächtigung
4. Verleumdung
5. Prozessbetrug
6. Betrug § 263 STGB usw...


Das wäre dann "Anpfiff satt". Dann kommt's nur noch auf den/die Staatsanwalt/in an, ob hier
die Beweislage genauer gesichtet wird, die Schuld erwiesen wird oder wegen § 170 eingestellt wird.

Da allerdings ist dann schon Zittern angesagt.

Aber jetzt zu diesem Zeitpunkt ? Nein, erst mal abwarten, was da kommt, sage ich.
(Er soll sie doch erst mal noch voll in den Betrugsversuch hineinrennen lassen, umso schwerer dann ihr Vergehen in der Bewertung....)

Gruß
Nick
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  #8 (permalink)  
Alt 05.04.2008, 11:52
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AW: Rache aus gekränkter Eitelkeit

...erstmal danke für die aufschlussreich diskussion; gibt schon etwas licht ins dunkel

bin mir leider nach wie vor nicht sicher, ob man(n) besser komplett schweigt und gelassen im sessel sitzen bleibt und abwartet, was geschieht oder sich mindestens insoweit äußert, als mann kurz und knapp mitteilt, dass es kein darlehen gibt.

wenn frau einen zeugen anschleppt -den es definitiv in der realität nicht gibt- was kann mann tun, um den fingierten zeugen gegebf. zu entlarven?

LG
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  #9 (permalink)  
Alt 05.04.2008, 13:32
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AW: Rache aus gekränkter Eitelkeit

Zitat:
Zitat von SalzinderSuppe
....und abwartet, was geschieht oder sich mindestens insoweit äußert, als mann kurz und knapp mitteilt, dass es kein darlehen gibt.
wenn frau einen zeugen anschleppt -den es definitiv in der realität nicht gibt- was kann mann tun, um den fingierten zeugen gegebf. zu entlarven?
LG
"Wem" willst Du das denn mitteilen ?
So wie ich verstanden habe, ist doch noch gar keine Klage von der Frau eingereicht worden oder doch ?

Wenn ja, dann kannst Du ja das in der Gegenrede formulieren.

Aber sonst........ WEM willst Du denn Dein Veto mitteilen, wenn KEINER von irgendwas weiß ???
Verstehe ich nicht ganz.

Du kannst doch keine Straftat anzeigen, die noch gar nicht offiziell begangen wurde

Also noch ein wenig Geduld, "Mann von Edelmut und Ritterlichkeit" .....

Und Deine andere Frage, was tun, wenn sie eine Betrügerin ist und einen "falschen Zeugen" anschleppt ?

Das wäre bereits in der Strafanzeige dann später formuliert mit "Anstiftung Dritter zu Straftaten" und darüber hinaus kann Du den falschen Zeugen separat anzeigen, wegen "Beihilfe zur Straftat, Faslchaussage, Meineid, Betrug usw." Nahezu dieselben Vorwürfe im Prinzip.

Der Haken dabei:
Wird die erste Strafanzeige eingestellt, wird es mit Sicherheit auch die zweite, weil das eine auf dem anderen fußt.

Also, ich rate noch einmal. Abwarten und nicht gleich hysterisch um Dich schlagen.
Es wird nie so heiss gegessen wie gekocht .

Alles Gute Nick
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  #10 (permalink)  
Alt 05.04.2008, 13:55
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AW: Rache aus gekränkter Eitelkeit

Wem" willst Du das denn mitteilen ?
So wie ich verstanden habe, ist doch noch gar keine Klage von der Frau eingereicht worden oder doch ?

Wenn ja, dann kannst Du ja das in der Gegenrede formulieren.

Aber sonst........ WEM willst Du denn Dein Veto mitteilen, wenn KEINER von irgendwas weiß ???
Verstehe ich nicht ganz.

sorry, habe es vielleicht nicht vollständig ausgedrückt...
die dame hat nicht etwa persönlich ihre forderung formuliert, sondern hierzu einen anwalt bemüht, der in seinem schreiben das darlehen kündigt und zur rückzahlung mit termin auffordert bei fristverstreichen gegebf. spätere rechtsverfolgung

gruß und danke!
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