Dies ist eine Diskussion zu Psychologisches Gutachten zur Wahrheitsfindung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| vielleicht kann jemand was dazu sagen: Fallbeispiel: Person A ist mehrmals durch kriminelles und gewalttätiges Verhalten bei der Polizei aufgefallen. Auch wurde A schon wegen mehreren dieser Delikte angezeigt. Vorbestraft ist A wegen Körperverletzung, Beleidigung und anderen Delikten. Nehmen wir an, Person B hat nunmehr mit Person A eine rechtliche Auseinandersetzung. Person A hat über Person B unwahre Angaben in eidesstattlichen Versicherungen gemacht, die Person B schwer belasten bzw. sie daran hindern, zu ihrem Recht zu kommen. (A ist definitiv kriminell und ein Betrüger und hat tatsächlich eine gewalttätige Ader). Die Person B hat viel Glaubwürdigkeit deshalb verloren, weil A erfolgreich verleumdet. Nun zur Frage: Kann die geschädigte Person B ein "psychologisches Gutachten" von Person A verlangen, um den Nachweis zu erbringen, daß Person A tatsächlich gewalttätig ist und eine zwanghafte Persönlichkeitsstörung hat. WER muß den Antrag stellen ? Person B oder der Anwalt von B ? WER bezahlt die Kosten für das Gutachten bei Verurteilung von Person A ? Kann auch die Staaatsanwaltschaft auf eigene Kosten ein psychologisches Gutachten beantragen, wenn sie die Sache endlich geklärt haben will ? Wird dies oft gemacht ? (z.B. bei Prozessen, wo beide Kontrahenten glaubwürdig sind bzw. zu gleichen Teilen unglaubwürdig). Ich denke da auch an Testverfahren, an eine Art "Lügen-Dedektor", an dem Person A und Person B angeschlossen werden. Kann der "Lügendedektor" Teil eines psychologischen Gutachtens sein und ist dies in der BRD überhaupt zugelassen ? Und wenn ja, kann Person A den Test verweigern ? (Wäre allerdings auch gut für Person B, da A damit schon mal zeigt, etwas zu verheimlichen) Zusammenfassend: Es geht mir also darum, daß Person B durch ein psychologisches Gutachten von A beweisen kann, daß A lügt und obendrein psychisch gestört ist. Wer kann ein Gutachten beantragen und wer bezahlt die Kosten dafür. Bei Verlieren des Prozesses die Rechtschuztversicherung? Bei Gewinn des Prozesses der Beklagte ? Danke Euch für Eure Antworten. Gruß Nick 33 |
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