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Psychologisches Gutachten zur Wahrheitsfindung

Dies ist eine Diskussion zu Psychologisches Gutachten zur Wahrheitsfindung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 08.10.2007, 18:49
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Exclamation Psychologisches Gutachten zur Wahrheitsfindung

Ein herzliches Hallo in die Runde,

vielleicht kann jemand was dazu sagen:

Fallbeispiel:

Person A ist mehrmals durch kriminelles und gewalttätiges Verhalten bei der
Polizei aufgefallen.

Auch wurde A schon wegen mehreren dieser Delikte angezeigt.
Vorbestraft ist A wegen Körperverletzung, Beleidigung und anderen Delikten.

Nehmen wir an, Person B hat nunmehr mit Person A eine rechtliche Auseinandersetzung.
Person A hat über Person B unwahre Angaben in eidesstattlichen Versicherungen gemacht, die Person B schwer belasten bzw. sie daran hindern, zu ihrem Recht zu kommen. (A ist definitiv kriminell und ein Betrüger und hat tatsächlich eine gewalttätige Ader). Die Person B hat viel Glaubwürdigkeit deshalb verloren, weil A erfolgreich verleumdet.

Nun zur Frage:
Kann die geschädigte Person B ein "psychologisches Gutachten" von Person A verlangen, um den Nachweis zu erbringen, daß Person A tatsächlich gewalttätig ist und eine zwanghafte Persönlichkeitsstörung hat.

WER muß den Antrag stellen ? Person B oder der Anwalt von B ?
WER bezahlt die Kosten für das Gutachten bei Verurteilung von Person A ?

Kann auch die Staaatsanwaltschaft auf eigene Kosten ein psychologisches Gutachten beantragen, wenn sie die Sache endlich geklärt haben will ?

Wird dies oft gemacht ? (z.B. bei Prozessen, wo beide Kontrahenten glaubwürdig sind bzw. zu gleichen Teilen unglaubwürdig).

Ich denke da auch an Testverfahren, an eine Art "Lügen-Dedektor", an dem Person A und Person B angeschlossen werden.
Kann der "Lügendedektor" Teil eines psychologischen Gutachtens sein und ist dies in der BRD überhaupt zugelassen ?

Und wenn ja, kann Person A den Test verweigern ?
(Wäre allerdings auch gut für Person B, da A damit schon mal zeigt, etwas zu verheimlichen)

Zusammenfassend: Es geht mir also darum, daß Person B durch ein psychologisches Gutachten von A beweisen kann, daß A lügt und obendrein psychisch gestört ist.

Wer kann ein Gutachten beantragen und wer bezahlt die Kosten dafür.
Bei Verlieren des Prozesses die Rechtschuztversicherung?
Bei Gewinn des Prozesses der Beklagte ?

Danke Euch für Eure Antworten.

Gruß
Nick 33
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