Dies ist eine Diskussion zu Planung einer Party - Haftung? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Planung einer Party - Haftung? Die Party fände in einer gemietet Hütte statt, in der Hausordnung sei angegeben, der Mieter sei für die Dauer der benutzung haftbar für alle Schäden, welche dem Verwalter der Hütte (Person V) unverzüglich mitzuteilen seien, weiterhin sei festgelegt, der Verwalter übernehme keine haftung für verlorene oder beschädgte Gegenstädne der Benutzer. Über Personenschäden sei explizit nichts festgelegt. Person A nehme zur Deckung der Unkosten durch Miete, Getränkepreise und Strom 10 . Auf der Party ereigne sich eine Verletzung von einem der Gäste (Persong B) weil er an-/betrunken ist, er stürzt oder wird außerhalb des Grundstückes der Party von einem Auto angefahren, also Ereignisse, auf die Veranstalter A keinen EInfluß hat, weil er zu gegebener Zeit nicht in der Nähe war. Was wäre in diesem Fall zu erwarten? 1. Müsste Person A für Personenschäden haften, wenn diese selbst verschuldet sind? 2. Welche Konsequenzen hätten die 10 Euro zur Deckung der Kosten juristisch für Person A ? 3. Gibt es eine Möglichkeit, durch einen Aushang am Eingang der Hütte klarzustellen, dass diese Party Privat ist, die 10 Euro nur zur Deckung der Kosten sind, daher keine juristischen Verpflichtungen entstehen und für Schäden aller Art keien Haftung übernommen wird, sodass Person A nicht belangt werden kann? Und was müsste diese Schrift enthalten? Vielen Dank im Vorraus |
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| AW: Planung einer Party - Haftung? Evtl hab ich die Fragen missverständlich gestellt. Auf einemfiktiven Flyer, den selbstverständlich nur Pertsonen kriegen würden,die eingeladen seien,stehe neben den Fakten zur Party (Ort,Zeit,etc.) noch der zu entrichtende Betrag, quasi Eintritt 10 Euro. Dann wäre dieses Eintritt 10 Euro mit eine schlechte formulierung, oder? da es sich ja um eine Privat Part handelt, zu der Freunde eingeladen werden. Da es keine kommerzielle Party sein sollte müsste sichergestellt sein, dass auch niemand auf die idee käme,dies so zu interpretieren und den Veranstalter dafür zu belangen... Und die Einladung sei zu klein für diesen Zusatz. Es müsste also etwas inenrhalb der Hütte aufgehangen sein, oder? |
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