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Phishing und Schaden beim Online-Banking

Dies ist eine Diskussion zu Phishing und Schaden beim Online-Banking innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 18:20
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Phishing und Schaden beim Online-Banking

Hallo,

"Die Bank trägt das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrages", so das Gesetz.
Die Banken stellen sich aber meistens stur in solchen Fällen und wollen auch nicht bezahlen. Meinen Sie, dass der Kunde durch die Einschaltung eines Fachanwalts mehr erreicht als durch einen Brief zu der Leitung seiner Bank wo er alle rechtliche Beweise hereinschreiben würde?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 18:43
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AW: Phishing und Schaden beim Online-Banking

Zitat:
Zitat von JulienS Beitrag anzeigen
Meinen Sie, dass der Kunde durch die Einschaltung eines Fachanwalts mehr erreicht als durch einen Brief zu der Leitung seiner Bank wo er alle rechtliche Beweise hereinschreiben würde?
Es kommt auf einen Versuch an, nicht? Erst der Brief, und wenn der nix bringt, Beschwerde beim Ombudsmann oder Anwalt.
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Albert Einstein
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 21:08
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AW: Phishing und Schaden beim Online-Banking

Genau Humungus, aber in diesem Fall (zum Beispiel) gab es schon einen Termin (Kunde und Berater) und die Bank hätte die Sache schon überprüft und festgestellt, dass sie nicht haftet.
Ich glaube, dass die Banken damit rechnen, dass die Kunden es einfach sein lassen.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 21:55
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AW: Phishing und Schaden beim Online-Banking

Ich gehe davon aus, dass der Berater die Sache mit dem Chef abgesprochen hat. Also muss man andere Wege gehen, wenn man nicht nachgeben will.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 22:11
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AW: Phishing und Schaden beim Online-Banking

Zitat:
Zitat von JulienS Beitrag anzeigen
Meinen Sie, dass der Kunde durch die Einschaltung eines Fachanwalts mehr erreicht als durch einen Brief zu der Leitung seiner Bank wo er alle rechtliche Beweise hereinschreiben würde?
Ja! In jedem Falle sollte eine einmalige Rechtsberatung bei einem Fachanwalt in Anspruch genommen werden. Dann weiß man über die Aussichten besser Bescheid und kann sich für oder gegen eine Klage entscheiden.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #6 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 23:05
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AW: Phishing und Schaden beim Online-Banking

Einen Kontakt zum Fachanwalt gab es zum Beispiel in diesem Fall schon und er würde meinen die Chancen sind groß um das Geld wieder zu bekommen. Es gab sozusagen ein freies Consulting und der Kunde hätte seinerseits auch noch Informationen und Gesetze rausgesucht die für ihn sprechen. Die Frage ist dann: muss der Anwalt die Bank kontaktieren oder würden die rechtliche Argumente des Kunden wahrgenommen werden wenn er selbst eine Email schickt?
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  #7 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 00:10
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AW: Phishing und Schaden beim Online-Banking

Zitat:
Zitat von JulienS Beitrag anzeigen
... oder würden die rechtliche Argumente des Kunden wahrgenommen werden wenn er selbst eine Email schickt?
Du kannst doch wohl mittlerweile selber wissen, dass das für den Ar... ist, oder? Prozesstaktisch kann das sogar ein Fehler sein, weil sich der Kunde verhaspelt oder Dinge einräumt, die nicht so waren.
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  #8 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 09:55
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AW: Phishing und Schaden beim Online-Banking

Ja, das stimmt auch wieder.
Vielen Dank für Ihre Antworten!
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  #9 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 10:00
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AW: Phishing und Schaden beim Online-Banking

.. für mich sind "phishing" und "überweisungsbetrug" nicht unbedingt das gleiche ...
__________________
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Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #10 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 11:23
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AW: Phishing und Schaden beim Online-Banking

Hallo hera,
das stimmt, Phishing und überweisungsbetrug sind nicht das gleiche. Die sind aber oft verbunden. Beim Phishing werden Daten vom Kunden eingegeben und vom Täter ausgespäht. Damit ist aber noch kein Geld überwiesen worden. Die Überweisung tut der Täter und zwar ohnen Auftrag vom Opfer. Da kann man von "Fälschung des Überweisungsauftrages" reden.
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