Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Pflichtanteil der Nichte?!

Dies ist eine Diskussion zu Pflichtanteil der Nichte?! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Like Tree1Likes
  • 1 Post By Klaus0155

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 11:13
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Pflichtanteil der Nichte?!

Folgender Fall: Wie sieht es mit einem Pflichtteil aus?

Person A ist kürzlich verstorben hat eine Ehefrau aber keine Kinder.
Die Eltern von Person A leben auch nicht mehr und die Geschwister auch nicht.
Es gibt noch Person B.
Person B ist die Nichte von Person A.

Hat Person A einen Pflichtanteil am Erbe? Wenn ja zu welchem Anteil?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 11:26
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6.312
89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)  
AW: Pflichtanteil der Nichte?!

Einen Pflichtteils-Anspruch haben nur die direkten Abkömmlinge (Kinder, Enkel, ...) und die Eltern, sowie neuerdings auch eingetragene Lebenspartner.

Die Nichte hat keinen Anspruch auf ein Pflichtteil, sie kann aber natürlich auf dem Weg der normalen Erbfolge erbberechtigt sein, wenn es keine vorrangigen Erben gibt.

Das wäre dann nur durch ein entsprechendes Testament auszuschließen.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 11:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 49
Beiträge: 3.473
96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)  
AW: Pflichtanteil der Nichte?!

Nach §1925 BGB müsste B ein Erbe 2.Ordnung sein. Neben diesem hat der hinterbliebene Ehegatte nach §1931 einen Anspruch auf mindestens 50% (beachte noch §1371). Wenn es ansonsten keine näheren Verwandten mehr gibt, dürfte B nach §2309 pflichtteilsberechtigt sein.
Nach §2303 hätte B also einen Anspruch auf mindestens 12,5%, falls §1371 wirksam ist, sonst sogar 25% des Nachlasses.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 11:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 9.781
98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)  
AW: Pflichtanteil der Nichte?!

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Einen Pflichtteils-Anspruch haben nur die direkten Abkömmlinge (Kinder, Enkel, ...) und die Eltern, sowie neuerdings auch eingetragene Lebenspartner.
stimmt nicht ganz. auch weiter entfernte verwantde haben pflichtteilanspruch, wenn es keine kinder, enkel, etc. gibt, die einen pflichtteilanspruch erheben. (siehe motzmecker #3)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 12:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 58
Beiträge: 2.661
99% positive Bewertungen (2661 Beiträge, 234 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2661 Beiträge, 234 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2661 Beiträge, 234 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2661 Beiträge, 234 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2661 Beiträge, 234 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2661 Beiträge, 234 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2661 Beiträge, 234 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2661 Beiträge, 234 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2661 Beiträge, 234 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2661 Beiträge, 234 Bewertungen)  
AW: Pflichtanteil der Nichte?!

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
stimmt nicht ganz. auch weiter entfernte verwantde haben pflichtteilanspruch, wenn es keine kinder, enkel, etc. gibt, die einen pflichtteilanspruch erheben. (siehe motzmecker #3)
Sehe ich anders. § 2309 BGB spricht von entfernteren Abkömmlingen. nicht von Verwandten. Abkömmlinge sind die Kinder und Kindeskinder des Erblassers.

@motzi: Auch § 2303 BGB spricht nur von Abkömmlingen. Was Du meinst ist derr gesetzliche Erbteil, das ist aber kein Pflichtteilanspruch. Den haben nur Abkömmlinge, bzw. die Eltern und der/die Ehepartner(in) des/der Erblasser(in).

Eine Nichte hat jedenfalls keinen.
motzmecker likes this.
__________________
Gruß
Klaus
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 12:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.403
97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)  
AW: Pflichtanteil der Nichte?!

Wer wurde Erbe? Gibt es ein Testament?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 13:22
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 9.781
98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9781 Beiträge, 591 Bewertungen)  
AW: Pflichtanteil der Nichte?!

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Sehe ich anders. § 2309 BGB spricht von entfernteren Abkömmlingen. nicht von Verwandten. Abkömmlinge sind die Kinder und Kindeskinder des Erblassers.
hey, da hast du recht.

eine nichte ist also in keinem fall pflichtteilberechtigt.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 17:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 49
Beiträge: 3.473
96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)  
AW: Pflichtanteil der Nichte?!

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Auch § 2303 BGB spricht nur von Abkömmlingen. Was Du meinst ist derr gesetzliche Erbteil, das ist aber kein Pflichtteilanspruch. Den haben nur Abkömmlinge, bzw. die Eltern und der/die Ehepartner(in) des/der Erblasser(in).

Eine Nichte hat jedenfalls keinen.
Stimmt. So gesehen bekommt das Wort Nichte einen ganz neuen Sinn.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 18:56
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TAMTA hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Pflichtanteil der Nichte?!

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Wer wurde Erbe? Gibt es ein Testament?
Nein, ein Testament liegt nicht vor! Es gibt keine Kinder und auch sonst keine näheren Verwandten außer die Ehefrau und die Nichte!
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 21:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.403
97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)  
AW: Pflichtanteil der Nichte?!

Dann wurde die Nichte Miterbin zu 1/4.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
erbe, pflichtanteil

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Erbfolge Nichte und Neffe Erbrecht 04.04.2009 15:53
Vermächtnis an Nichte Erbrecht 04.03.2009 08:40
Vormundschaft für eine Nichte? Adoptionsrecht 05.07.2008 22:39
Erbrecht Nichte des verstorbenen Mannes Erbrecht 31.07.2007 20:30
Nichte als Erbin : Haus Vermögen Erbrecht 18.07.2006 17:36





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios