Dies ist eine Diskussion zu Pfändung einer Internet Domain innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Das Domains (Internet Adressen) pfändbar sind konnte ich schon in Erfahrung bringen. Nun sagen wir eine Person besitzt eine Domain unter dieser er einen Blog betreibt, wo er öffentlich seine Meinung zu öffentlichen Geschehnissen kundtut. Die Person hat jetzt seine Meinung kundgetan und einen kritischen Artikel über eine Firma veröffentlicht. Jetzt aber hat die Person aber auch gleichzeitig Schulden bei dieser Firma, so das diese Firma die Domain pfänden könnte. Könnte diese Person sich auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 berufen so das diese Domain nicht gepfändet werden kann ? Wenn diese Domain gepfändet wird und diese Person sich eine neue Domain registriert, könnte es dann ja auch sein, das diese auch gepfändet werden kann ? Ich hoffe, das ihr mich verstanden habt, wie ich das meine. Wen ihr Fragen habt, könnt ihr Sie mir gern stellen. Beste Grüße, Stefan M. |
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| AW: Pfändung einer Internet Domain Art. 5 GG kann bei der Auslegung nach § 765a ZPO eine Rolle spielen, insofern kann S sich darauf berufen. Im Ergebnis sehe ich jedoch wegen der diversen anderen Möglichkeiten seine Meinung zu verbreiten keine Verletzung dieser Norm. Die neue Domain kann ebenfalls gepfändet werden; die Beantwortung dieser Frage scheint mir unabhängig von der Antwort auf die Frage zu sein, was eigentlich Gegenstand der Pfändung ist. |
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| AW: Pfändung einer Internet Domain @lalaBerlin Vielen Dank für deine Antwort. Also ich gehe mal weiter ins Detail. Diese Person ist Betreiber einer Plattform wo sich jede Person, die es möchte, Nachrichten kommentieren kann. Einer dieser Nutzer dieser Plattform, hat dies nun gemacht und ein Unternehmen kritisiert. Aber jetzt möchte das Unternehmen, die Domain pfänden lassen und so wahrscheinlich die Kritik an ihrem Unternehmen unterbinden. Auf die Idee mit der Pfändung kommt das Unternehmen dadurch, das der Betreiber dieser Plattform Schulden bei ihnen hat und diese noch nicht eingetrieben sind. |
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| AW: Pfändung einer Internet Domain Hört sich nach einer glänzenden Strategie des Gläubigers an, an der es rechtlich aus meiner Sicht wenig auszusetzen ist. |
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| AW: Pfändung einer Internet Domain Welchen (Wiederverkaufs)wert soll gerade diese Domain haben? Vermutlich keinen, wenn kein Kaufangebot vorliegt oder ein bekanntes oder wertvolles Internetprojekt dahintersteckt. Das dahinterstehende Forum / Webprojekt ist unabhängig von der Domain und kann binnen Sekunden über eine andere Domain präsentiert werden und bleibt von der Pfändung der reinen Domain unberührt.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Pfändung einer Internet Domain Zitat:
Die Frage wäre jetzt, wie ein Schuldner so ein Projekt betreiben kann ohne mit Problemen zu rechnen. Das würde ja quasi bedeutet, das Personen mit Schulden Internet technisch nicht was auf die Beine stellen könnten was nicht Geschäftlich ist. Oder? |
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| AW: Pfändung einer Internet Domain Was hat das Projekt denn für einen Geldwert? Wäre es verkaufbar?
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Pfändung einer Internet Domain Das ist bei so einem Projekt schwer zu sagen, da es sich nur im Aufbau befindet. Ja wäre es, aber nur unter Wert, weil wie gesagt, sowas zu schätzen nicht so einfach möglich ist. Dieses Projekt wird in englischer Sprache und nur für den amerikanischen Markt betrieben. Als Domain Inhaber ist treu händisch eine Amerikanische Firma eingetragen. Nun möchte man aber umstellen und den wahren Inhaber eintragen lassen, dieser hat aber Schulden und wie ich hier gelesen habe, ist es nicht möglich über die Meinungsfreiheit Schiene zu fahren ohne es zu riskieren das die Domain abhanden kommt. Die Umstellung soll ich gemacht werden, weil es viel einfacher ist sich an deutsche Gesetze zu halten als an Amerikanische, wo man jeden Tag Angst haben muss verklagt zu werden. |
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| AW: Pfändung einer Internet Domain Wie hoch wäre denn der Wert? Spätestens bei einer eidesstattlichen Versicherung müsste man das Projekt und dessen Wert angeben. Was ist das für ein Projekt? Wenn es lediglich ein Forum ist, muss es nicht zwingend einen Wert haben.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Pfändung einer Internet Domain Technisch gesehen ist die Domain 25,00 USD Wert. Zitat:
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