Dies ist eine Diskussion zu Persönlich beschränkte Dienstbarkeit innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Persönlich beschränkte Dienstbarkeit Das ältere Frl. Unbedarft hat vor einigen Jahrzehnten von ihren Eltern in der ehemaligen DDR ein kleines Grundstück geerbt. Auf diesem Grundstück wurde schon zu DDR-Zeiten, vor 1990, ein Stromleitungsmast sowie eine Freileitung errichtet. Zur damaligen Zeit wurde hierzu kraft Gesetz eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit außerhalb des Grundbuchs begründet. Soweit so gut. Nun nehmen wir einmal an, das Stromversorgungsunternehmen "Freie Leitung" träte an unser Frl. Unbedarft heran und bäte um eine Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ins Grundbuch. Hierfür würde besagtes Stromunternehmen auch einen klitzekleinen einmaligen Obulus zahlen. Frl. Unbedarft versteht aber die Welt nicht mehr. Was würde Ihr die Grundbucheintragung für Vorteile oder Nachteile bringen ... und könnte sie sich auch der "Freien Leitung" gegenüber verweigern? |
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| AW: Persönlich beschränkte Dienstbarkeit Ohne Grundbucheintrag dürfte die Stromleitung nicht vollständig rechtssicher dort darüber führen. Mit Grundbucheintrag dagegen kann niemand mehr etwas dagegen machen. Die genaue Gesetzeslage kenne ich jedoch nicht, da man sich erst weit einarbeiten müsste. Meine persönliche Meinung: In Strukturschwachen Gebieten sind Baugrundstücke oft kaum noch ein Apfel und ein Ei wert (siehe Internet wie ImmoScout). Verhandeln über die Höhe der Vergütung und gut nachrechnen. |
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| AW: Persönlich beschränkte Dienstbarkeit Danke Tourix für Deine Anmerkungen. Es scheint etwas kompliziert zu sein, da hast Du recht. Die Stromgesellschaft würde sicherlich "ruhiger Schlafen können", wenn Frl. Unbedarft sich auf den Grundbucheintrag einlassen würde. Nur, müsste sie auf jeden Fall auch zustimmen weil solch eine Stromleitungsgesellschaft dies ansonsten erzwingen könnte? Dieser Gedanke raubt Fral. Unbedarft sicherlich den verdienten Seniorenschlaf. |
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| AW: Persönlich beschränkte Dienstbarkeit Sprechen wir jetzt von Enteignung ? Das ist nur in äußerst seltenen Fällen möglich. Aber es kann sein, dass im Zuge geänderter Gesetze zum schnelleren Trassenbau der Überlandleitungen (380 KVA und darüber), derartiges tatsächlich möglich sein könnte. In dem Falle muss es aber angemessene Entschädigngen geben. Abgesehen von diesem eher unwahrscheinlichen Fall, wäre ein Grundbucheintrag die völlig freie Entscheidung von Frl. Unbedarft. Sie kann durch nichts und niemand dazu gezwungen werden. |
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| AW: Persönlich beschränkte Dienstbarkeit Nehmen wir einmal an, es ginge nur um eine 20KV-Erdleitung, die neu verlegt werden soll. Gleichzeitig würden zwei Mittelspannungserdkabel zum vorhandenen Kabelaufführungsmast verlegt. Und das auf einer Länge von 11m. Der Mast wäre ja in unserem fiktiven Fall schon vorhanden - nur halt ohne Grundbucheintrag. Frl. Unbedarft fragt sich nur, ob sich aus der Nichteintragung im Grundbuch andere Nachteile für sie ergeben. Denn Vorteile im Falle der Grundbucheintragung der Dienstbarkeit - abgesehen von der einmaligen geringen Nutzungsentschädigung nach dem Grundstückswert von 1993 - sieht Frl.Unbedarft für sich nicht. Also könnte sie es auch lieber ganz lassen. Könnte es denn sein, die Stromgesellschaft stellt einen neuen Mast beim Nachbarn auf und Frl. Unbedarft muss den bestehenden Mast auf eigene Kosten entsorgen? |
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| beschränkte persönliche dienstbarkeit - grundstück - ddr-recht - grundbucheintrag |
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