Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Parkplatz wech (auf der Arbeit)

Dies ist eine Diskussion zu Parkplatz wech (auf der Arbeit) innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 17:06
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 1
Keine Wertung, FrankaJavas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FrankaJavas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FrankaJavas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FrankaJavas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FrankaJavas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FrankaJavas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FrankaJavas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FrankaJavas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FrankaJavas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, FrankaJavas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Parkplatz wech (auf der Arbeit)

tach, habe da mal ne frage...

man stelle sich vor auf der arbeit (behörde) gibts 20 parkplätze (viele weitere etwas weiter entfernt); die wurden in den letzten jahrzehnten von allen gleichermaßen benutzt. nun hat man sich gedacht "machen wir doch einfach mal aus den 20 pp -> 10 Parkplätze nur für den Schichtdienst, die restlichen 10 bleiben frei für alle...schicke schilder an die wand gepappt "reserviert - nur für schichtdienst"

darf ich mich da weiterhin draufstellen? ich steh da seit über zehn jahren auf dem pp und seh's irgendwie nich ein woanders parken zu müssen ...gibts da irgendwas mit gewohnheitsrecht?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 19:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2005
Ort: nahe Bremerhaven
Alter: 35
Beiträge: 3.296
97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: Parkplatz wech (auf der Arbeit)

Bitte was? Gewohnheitsrecht? Beim besten Willen nicht! Die Erörterung spare ich mir an dieser Stelle mal
__________________
ius respicit aequitatem


Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung!

Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden.
-------------------------------------------
Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren.
-------------------------------------------
Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.12.2006, 14:41
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 500
95% positive Bewertungen (500 Beiträge, 23 Bewertungen)95% positive Bewertungen (500 Beiträge, 23 Bewertungen)95% positive Bewertungen (500 Beiträge, 23 Bewertungen)95% positive Bewertungen (500 Beiträge, 23 Bewertungen)95% positive Bewertungen (500 Beiträge, 23 Bewertungen)95% positive Bewertungen (500 Beiträge, 23 Bewertungen)95% positive Bewertungen (500 Beiträge, 23 Bewertungen)95% positive Bewertungen (500 Beiträge, 23 Bewertungen)95% positive Bewertungen (500 Beiträge, 23 Bewertungen)95% positive Bewertungen (500 Beiträge, 23 Bewertungen)  
AW: Parkplatz wech (auf der Arbeit)

Wann, wo, warum greift das Gewöhnheitsrecht ?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.12.2006, 15:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2005
Ort: nahe Bremerhaven
Alter: 35
Beiträge: 3.296
97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: Parkplatz wech (auf der Arbeit)

Hallo!

Gewohnheitsrecht ist ein Recht welches sich aus einer bestimmten Praxis ableitet und bei dem die zeitliche Komponente eine wichtige Rolle spielt. Gewohnheitsrecht kann quasi alles werden und sein, was nicht gesetzlich geregelt ist oder was nach Überzeugung der Praktizierenden ein ureigenes Recht ist. Das Gewohnheitsrecht ist auch das, was wir zB als "Verkehrssitte" oder "Verkehrsanschauung" bezeichnen. So ist es "gewöhnlich" so, daß man auf das Wort des Geschäftspartners und auf dessen Ehrlichkeit vertraut (zB §242 BGB "Treu und Glauben"). Gewohnheitsrecht steht nicht zur Debatte, wenn es um Dinge wie Strafbarkeiten geht ("nulla poena sine lege stricta et certa"). Das Gewohnheitsrecht ist also quasi ein positives "Auffangrecht" zum geschriebenen Gesetz.

Im vorliegenden Fall geht es um einen Parkplatz bei einer Behörde. Die Parkplatz ist also öffentliches Eigentum - er gehört dem Staat. Der Staat ist Eigentümer seiner Immobilien und kann über diesen Eigentum verfügen. So kann er Gebiete des Landes als gesperrt bezeichnen (zB Luftraumverbotszonen, militärische Sperrgebiete, Grenzgebiete und gemeingefährliche Gefahrenquellen im weitesten Sinne) und er kann auch über die Verwendung weniger spektakulärer Dinge verfügen: Parkplätze bei einer Behörde. Das "Hausrecht" des Eigentümers ist gesetzlich Verdingt - es kann also nicht durch Gewohnheitsrecht gebrochen werden (vgl. §§903-1011 BGB). Wenn der Eigentümer es also vorsieht, daß die Parkplätze für den Schichtbetrieb genutzt werden, dann ist dies sein gutes Recht. Es spielt hierbei auch keine Rolle, ob es eine Behörde ist oder ein privates Unternehmen - das Hausrecht und das Recht der freien Verfügung steht allen zu.

Eine Angewohnheit (Gewohnheit) wird nicht automatisch zu einem Recht. Die lokale und zeitliche Begrenzung ist dabei Kritisch und natürlich auch die Frage nach dem formalen Kontext, in dem dieses Gewohnheitsrecht steht. Wer in Columbien wohnt und jeden Morgen Koka-Tee trinkt, der tut dies - in Columbien - nicht illegal. Kommt dieser Mensch indes nach Deutschland und hat Kokablätter im Gepäck, so kann dies hinreichen um ihm erhebliche Schwierigkeiten zu bringen. Gewohnheitsrecht mag es in Columbien sein - aber nicht in Deutschland - soviel zur lokalen Begrenzung. Formal macht sich die Person also strafbar... theoretisch. Denn es gibt - trotzallem - die Rücksicht auf den Irrtum über Erlaubtes und Verbotenes: den Tatbestandsirrtum. Dieser kann im Fall der Kokablätter auch als eine Form des durchgreifenden Gewohnheitsrechtes betrachtet werden "Wir machen das seit Jahren so und es war nie verboten". Das also ist die zeitliche Komponente. Gewohnheitsrechte sind - wenn sie greifen - sehr stark. Das kann soweit gehen, daß einem Menschen, dem zB ein Stück Land nie gehört hat, dieses Land durch Gewohnheit anheim fällt (vgl. hierzu §1033 BGB "Erwerb durch Ersitzung").

Alles in allem kann man also sagen: Gewohnheitsrecht ist nicht unwichtig, wird aber in den wenigsten Fällen zum Erfolg eines Begehrens führen. Die meisten Dinge sind in entsprechenden Gesetzen geregelt. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, so kann man sich dennoch auf diese Gewohnheit berufen (bestes Beispiel: das Läuten der Kirchenglocken). Gewohnheitsrecht findet auch in der Justiz und der Politik, in der Wirtschaft und Religion anwendung.

Literatur zu diesem Thema gibt es hier unter dem Stichwort "Gewohnheitsrecht".


Viele Grüße,


Peter
__________________
ius respicit aequitatem


Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung!

Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden.
-------------------------------------------
Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren.
-------------------------------------------
Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Parkplatz Baurecht 26.08.2009 08:00
Falscher Parkplatz Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 06.08.2009 23:52
Viel Arbeit, wenig Urlaub: Fach- und Führungskräfte in Deutschland trotzdem zufrieden mit ihrer Arbeit Nachrichten: Wissenschaft 06.02.2009 11:00
Sohn sucht Arbeit und Mutter in Arbeit soll ALGII beantragen Sozialrecht 23.10.2008 14:20
Parkplatz Arbeitsrecht 28.07.2005 23:29





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN