Dies ist eine Diskussion zu Paket erhalten ohne Bestellung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Das Versandunternehmen versendet Ware für mehrere Unternehmen. X möchte verhindern, dass er irgendwann für Ware, die er nicht bestellt hat, bezahlen muss und will diese auch nicht behalten. Da er aber nicht weiß, wer die Ware versandt hat????? Wie soll X sich weiter verhalten? |
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| AW: Paket erhalten ohne Bestellung Die Fälle, die ich erinnere, beziehen sich auf unaufgefordert zugesendete Ware und Forderungen des Versenders an den Empfänger. Dazu: http://www.it-recht-kanzlei.de/unbes...-ware-uwg.html Der dort zitierte §241a aud dem BGB: Unbestellte Leistungen (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet. Demnach könnte man unbestellte Ware (nach angemessener Zeit) einfach entsorgen. Sie gehört einem nicht, sie ist keine Fundsache - weg damit. Aber: (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war... Wenn es ein simpler Irrläufer wäre, müsste man den aufbewahren? Nicht zumutbar über längere Zeit. Ich hatte den Fall bei einer Bekannten und der große, wirklich große Versender konnte oder wollte keinen Retourenaufkleber schicken trotz Mail und Telefonat. Ich hatte das für die Bekannte bestellt an deren Adresse. Kam dann nichts mehr und wird irgendwann entsorgt. Bei ca. 15€ - würde ich verschmerzen. Wahrscheinlich lassen sich viele Irrläufer auch nicht oder nur mit großem Aufwand verfolgen, vielleicht kommt da nie was nach. X muss ja nicht rechtskundig sein und könnte das Paket vor der Tür gefunden haben. Spaßeshalber könnte man das zum Fundbüro bringen, sollen die das doch lagern. Nach einem Jahr holt man das natürlich nicht ab, sondern es wird entsorgt oder versteigert - Geld in der Gemeindekasse. Sollte dann der Irrläufer verfolgt werden und man auf die bei Annahme geleistete Unterschrift verweisen, so hat man Fotos von mangelnder Rückverfolgbarkeit und man hat es guten Glaubens zum Fundbüro gebracht und quittieren lassen. In Zugzwang ist X nicht. Und "ewig" lagern muss man das auch nicht.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Paket erhalten ohne Bestellung Problem ist doch: könnte x, aufgrund seiner Anschrift (die ja richtig ist, da hierhin das Paket versandt wurde) mit einer Bestellung (z.B. unter Verwendung anscheinend seiner Daten online) in Verbindung gebracht werden? Und evtl. ist eine Vorauszahlung geleistet worden (von wem auch immer und von welchem Konto auch immer, die später zurückgerufen/storniert wird z.B. gefälschte Kreditkarte), er danach dann als Schuldner geführt wird, der Ware erhalten, aber aufgrund von Rückruf der Zahlung/Stornierung als Schuldner gilt? Ist gerade ne neue Masche, daher würde X gerne das Ding aus der Welt schaffen. |
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| X geht davon aus, dass unter Verwendung seiner Daten reale Bestellungen aufgegeben wurden, diese evtl. sogar unter Verwendung einer Kreditkarte (die aber nicht von x ist, da er gar keine besitzt) im voraus bezahlt (später aber wahrscheinlich platzt/zurückgerufen/storniert wird) wurden. Erst nach Erkennen, dass die Ware nicht bezahlt wird (ca. 4-6 Wochen) wird sich Lieferant melden, um das Geld einzufordern. Um dies zu vermeiden, will X dem Lieferanten die Ware zurücksenden mit dem Hinweis auf Betrugsabsicht. Aber wie soll das funktionieren, wenn X den Lieferanten nicht kennt??? |
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| AW: Paket erhalten ohne Bestellung Notfalls die Ware "unfrei" an den Dienstleister aus Frankreich zurücksenden?
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Paket erhalten ohne Bestellung Wäre eine Möglichkeit. Aber wenn "Versender" nur im Auftrag von Lieferanten versendet, X keinerlei Angaben über Bestelltdatum, Bestellnummer usw. verfügt, wie könnte die Rücksendung an Dienstleister in Frankreich verbucht und dem entsprechenen Lieferanten korrekt mitgeteilt werden?? |
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| AW: Paket erhalten ohne Bestellung Zitat:
Es existiert kein Vertrag. Falschbestellungen lassen sich nachvollziehen, ebenso falsche Kreditkarte etc.! Es exisitert keine Zahlungaufforderung. X kann bezüglich Bezahlung, Rücksendung oder Aufbewahrung nicht in Verzug geraten. Ich persönlich würde 8 Wochen warten und dann versuchen, es kostenfrei zurückzusenden. Dafür gehe ich auch zur Post. Klappt das nicht, würde ich das denen dann um die Ohren hauen, dass sie es innerhalb 10 Tagen abholen lassen sollen und ich dafür keinen cm gehe und keinen ct investiere. Ansonsten würde ich es entsorgen. In D wäre mögliche Nebenwirkung negativer Schufa-Eintrag, dem entkommt man wohl nur durch vorsorgliche Drohungen und Löschung. Betrug ist eine Falschlieferung nicht. Kann es allenfalls werden aufgrund entsprechender Forderungen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Paket erhalten ohne Bestellung X hat mehrere Pakete erhalten. In den meisten waren Rechnung und Lieferschein enthalten, aber X hat die Ware nicht bestellt. Da hier von Betrug ausgegangen wird (Bezahlung der Ware stets mit Kreditkarte, die X aber gar nicht besitzt), hat X hier agieren können und die Ware mit entsprechenden Erläuterungen direkt an Lieferanten zurückgesandt. X geht davon aus, dass die Zahlung irgendwann platzt und er dann die Mahnungen erhält. Dem Problem konnte er bei den meisten Lieferungen lösen (hofft X jedenfalls). Er wartet die Antworten der Lieferanten ab. X hat jetzt an den französischen Versender um Auskunft über Lieferanten der Ware gebeten. Vielleicht ist dies eine Möglichkeit, X vor Schaden zu bewahren. X hat diese Vorkommnisse auch der Polizei gemeldet. |
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| AW: Paket erhalten ohne Bestellung Hopp, das weicht natürlich von der bisher angenommen Sachlage erheblich ab. Dann ist da definitiv was faul. Ich denke, X hätte dann alles getan, was er konnte. Je nach Größe und Wert sollte X das Paket dann doch aufbewahren. X hat ja jetzt Kenntnis, dass da etwas schief läuft, was womöglich der Versender nicht zu verantworten hat. Ein sperriges Paket würde ich persönlich maximal 1 Jahr aufbewahren, Kosten für Verlust Wohnfläche oder externes Lager bekommt man wohl kaum erstattet. Die Verwahrung kleinerer wertvoller Sachen kann angemessen sein. Nach 3 Jahren wäre der Eigentumsübergang nach §195 BGB zu prüfen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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