Dies ist eine Diskussion zu Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| AW: Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? Ich hätte nicht gedacht, dass sich da eine solche Diskussion draus entwickelt.Der A hat den Betrag von 3,50 € nun mit einer Frist von einer Woche angemahnt. D beharrt aber weiterhin darauf, nur einen Online-Code zu vergeben, aber keinesfalls dem Kunden das Geld zurück erstatten zu wollen. Nach Ablauf der gesetzten Frist (D in Verzug) wird A einen Mahnantrag stellen. Neben den 3,50 € kommen da natürlich noch weitere Kosten hinzu, zum Beispiel für den Mahnantrag. Was kann weiterhin sinnvollerweise in Rechnung gestellt werden? Zeitaufwand? Ärgernisgebühr? Da der Schriftverkehr per Mail statt findet, entstehen keine Portokosten. Gottlob, sonst würde A womöglich wieder mit einem Online-Code abgespeist. Kann z.B. eine Mahngebühr (sagen wir 10 €) zusammen mit dem Mahnantrag und den daraus entstehenden Kosten verlangt werden?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? Kann ich hier noch mal eine Frage einfügen: Ich meine mal gelesen zu haben, dass Briefmarken tatsächlich als Zahlungsmittel angesehen werden können. Kann total falsch sein, aber ich erinnere mich da an irgendetwas... Unterstellt, dass wäre richtig, wäre dann nicht der Onlinecode an einen "Emailnutzer", der also nachweislich über einen Internetzugang verfügt und sich so die Briefmarken verschaffen kann, eine rechtmäßige Entschädigung, die auch sofort geleistet würde?
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? Nein. Mit 2,50 EUR bis 5,00 EUR kann man es versuchen. Und im übrigen die tatsächlichen Kosten.
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? Zitat:
Beides aber nicht mehr spätestens seit Privatisierung der Bundespost (obwohl deren Briefmarken wohl immer noch staatlich hergestellt werden). Laut Wikipedia gibt's ein BGH-Urteil, wonach Briefmarken kleine Inhaberpapiere sind. So oder so: Nein. Jemandem die Möglichkeit zu geben, sich über technische Zwischenschritte Geld zu verschaffen, ist nicht dasselbe wie die unmittelbare Verschaffung. Außerdem bedeutet das Vorhandensein einer Emailadresse nicht, dass jemand auch in der Lage ist, einen Onlinecode einzulösen.
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? Zitat:
![]() Rechtlich schaut es aber so aus: "Das Währungsgesetz der Besatzungsmächte von 1948, welches Banken, die Bundesbahn, die Bundespost und öffentliche Kassen verpflichtete, Postwertzeichen bis zu einer Stückzahl (nicht Wert) von 50 als DM-Ersatz (nicht Euroersatz) anzunehmen, ist schon lange aufgehoben. Wenn im privaten Geschäftsverkehr gelegentlich noch Briefmarken als Zahlungsmittel akzeptiert werden, ist dies Bestandteil freier Vertragsgestaltung." Quelle: http://www.nissanboard.de/artikel_ni...-bezahlen.html Bei den Briefmarkenautomaten akzeptiert man ja die AGB, dass man diesen Auswurf bekommt. Man kann ja auch zu einer 1ct Marke ein passendes Gegenstück erzeugen. Ich sehe im Onlinecode den GUTSCHEIN-Charakter. Den wir hier nicht wollen. Das hat ja keiner bestellt zur Lieferung zum Termin soundso. Also - Geld her! ![]() Anders wäre es wohl, wenn man mit einem Automaten mit Schild "Defekt, keine sofortige Lieferung möglich" einen Vertrag abschliesst durch Geldeinwurf. OT: Das Vertragsrecht mit defekten oder intakten Automaten ist für mich eine absolute Überraschung.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| packstation, paketdienstleister, porto, rückerstattung |
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