Dies ist eine Diskussion zu Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? Der "Service" der Firma D meinte nun, man müsse denen erst einen Kontoauszug schicken, damit man das Geld zurück kriege. Ich finde das allein schon skandalös, schließlich wurde per EC-Karte bezahlt und der technische Defekt noch an der Packstation gemeldet! Nun der Hammer: Die Firma D will das Geld gar nicht zurück erstatten, sondern bietet lediglich Online-Codes zum Kauf von Paketmarken an! A besteht darauf sein Geld auf sein Konto erstattet zu bekommen. D wird sich vermutlich weigern, aber bis dahin vergeht natürlich erst wieder eine Woche oder so. Frage: Ist das nicht strafbar? Wie sollte A reagieren um die Sache möglichst abzukürzen?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? Was sollte daran strafbar sein?
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? A sieht das jedenfalls so: Er will Porto kaufen, Packstation will verkaufen. A bezahlt per EC-Karte, aber D erfüllt nicht. Warum soll A sich mit einem Online-Code zufrieden geben? Was anderes wäre es, wenn A eine Portomarke nur nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer. A hat das Paket längst verschickt und dafür auch (erneut) Porto gekauft. Steht dem A nun Geld zu oder muss er sich mit einem Online-Code (Gutschein) zufrieden geben? Wenn A Geld zusteht, wovon ich ausgehe, dann kann A nur den entsprechenden Betrag unter Fristsetzung anmahnen?
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| AW: Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? geld-zurück kann a zunächst nicht verlangen, denn es ist ja ein wirksamer kaufvertrag zustande gekommen. a steht die protomarke zu, die kann er unter setzung einer angemessenen frist auch verlangen. sollte das unternehmen die portomarke entgültig verweigern kann a vom kaufvertrag zurücktreten (denn der kaufvertrag lautet ja über eine portomarke, nicht über einen onlinecode) und sein geld zurückverlangen. wie sinnvoll das ist, ist fraglich, denn a ist vermutlich problemlos in der lage diesen code auszudrucken, so dass er dann die protomarke hat. |
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| AW: Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? Könnte man das Ganze zu einem Haustürgeschäft nach §312 BGB erklären? Mit Widerrufsrecht nach §360 BGB? A hat offensichtlich den Reklamationsweg beschritten, nicht den Widerrufsweg. Und es ist ja kein normales Automatengeschäft, A hat nicht die Ware erhalten sondern einen Vertrag abgeschlossen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? A hat Anspruch auf das Geld. Nachdem das Paket nun anderweitig versandt wurde (Ich gehe mal davon aus, dass es so ist), hat A das Interesse an der Lieferung der Portomarken verloren und kann somit Schadenersatz statt der Leistung verlangen.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? Danke für eure Meinungen! ![]() Man kann ruhig annehmen, dass die Dame an der Hotline (Knopf an Packstation) ja gesagt hat, man solle einen Kontoauszug schicken und man würde dann das Geld wieder bekommen. Das lässt sich aber ohnehin nicht beweisen. Es war ja auch klar, dass A nicht erst ein paar Wochen wartet, bis D sich bequemt und einen lächerlichen Online-Code raus rückt, mit dem A dann endlich sein Porto kaufen und schlussendlich sein Paket versenden kann. Das mit dem Schadenersatz klingt auf jeden Fall sehr einleuchtend und nachvollziehbar. Hätte ich auch selbst drauf kommen können Und mal ganz ab vom allen Rechtlichen: Es ist einfach ein Unding, ein Service-GAU, dem Kunden erst damit zu ärgern, dass er erst Kontoauszüge schicken muss (als ob die keine Computer hätten), damit er überhaupt was wiederkriegt und dann auch noch den Kunden mit so einem lächerlichen Online-Code abzuspeisen! Selbst wenn D im Recht wäre, würde er doch ein klein wenig kulanteres Verhalten von so einem Konzern erwarten.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? Noch weiter vom Rechtlichen entfernt: Es wäre auch für Paketanbieter D billiger, das unkompliziert abzuwickeln. Ein verärgerter Kunde lässt sich meist nicht abwimmeln. Ein Anruf, vielleicht noch eine Email, Erstatten und Vorgang beendet.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? Zitat:
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| AW: Packstation: Kein Geld zurück, nur Portomarken? § 280 Abs. 3 BGB. Normalerweise wäre eine Frist zu setzen, aber während einer angemessenen Nacherfüllungsfrist wäre das Interesse an der Postmarke weggefallen. Daher war sie entbehrlich.
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| packstation, paketdienstleister, porto, rückerstattung |
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