Dies ist eine Diskussion zu Ordentliche Kündigung, kein Gehalt dafür Anzeige innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Ordentliche Kündigung, kein Gehalt dafür Anzeige Ich bin leider in dem Gebiet nicht so versiert wie die meisten hier... Also, mal angenommen A kommt aus Polen und hat 3 Monate bei einem Servicepartner eines Paketdienstleister B gearbeitet, da es ständig Probleme gab wegen dem Gehalt und die Arbeit war dann doch zu hart kam die Ordentliche Kündigung von A an den Arbeitgeber B. A hat dann noch 2 Wochen laut Vertragsfrist gearbeitet (vor allem nach telefonischer Drohung B zerreise A falls er früher gehe). Zu den eigentlichen Fragen, A hat schon gearbeitet und der Vertrag kam erst relativ spät und wurde anstatt von dem 1. des Monats zum 7ten datiert - folglich wurde hier illegal gearbeitet. Begründung von B - er hatte die Papiere nicht vorher, man zahle aber das volle Gehalt. Ein Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde bei Arbeitgeber B nachgefragt wann das Gehalt für den letzten Monat komme? Antwort darauf war, es liege bereits bei einem Anwalt da A vermutet wird Diebstahl von Handys und Anziehsachen begangen zu haben. (Natürlich gibt es keine Beweise für so eine Anschuldigung.) Darf der Arbeitgeber B dem Arbeitnehmer A aufgrund eines Verdachts sein zustehendes Gehalt vorenthalten? Wer ist "mehr schuld" für die Woche Arbeit ohne Vertrag? MfG bankai PS. Schon mal vielen Dank für jede Antwort! Ich hoffe es ist vom Schreibstil der Regeln entsprechend. |
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| AW: Ordentliche Kündigung, kein Gehalt dafür Anzeige Ein Arbeitsvertrag kommt auch mündlich zustande, insoweit Lohn auch für die erste Woche. Gehalt einbehalten wegen vermuteten Diebstahls? Der Arbeitnehmer ist für die Zeit zu bezahlen, die er gearbeitet hat. Ein aufrechenbarer Schadensersatzanspruch kann zum Einbehalt nur dann berechtigen, wenn eine Forderung tatsächlich besteht. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Ordentliche Kündigung, kein Gehalt dafür Anzeige Verstehe ich das richtig, das eine Forderung erst dann wirksam ist, wenn Arbeitnehmer A so zu sagen Verurteilt worden ist? Laut AG B besteht schon eine Forderung, wobei man schriftlich oder sonst irgendwie nie etwas ankam. (Es ist klar das bei solchen Fällen immer besser ein Rechtsanwalt zuzuziehen ist, da kommt aber immer die Frage der Kosten auf. Weil wenn man am Ende noch draufzahlen muss, lohnt es sich ja dann am Ende sowieso nicht.) |
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| AW: Ordentliche Kündigung, kein Gehalt dafür Anzeige Nein, eine Forderung besteht unabhängig von ihrer gerichtlichen Feststellung. Wenn das Bestehen streitig ist, kann sie aber vor Gericht ausgefochten werden. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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