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Onlineauktion - Rückabwicklungbegehren

Dies ist eine Diskussion zu Onlineauktion - Rückabwicklungbegehren innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2012, 00:04
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Onlineauktion - Rückabwicklungbegehren

Unsere hitzige Diskussion hat sich folgendes Szenario vorgestellt:

In der privaten Online-Auktion ist die Gewährleistung vom VK ausgeschlossen.
Auf eine Fehlfunktion des Artikels wurde vom VK hingewiesen.
Der Käufer macht nun Sachmittelhaftung geltend.

Folgende Fragen stellen sich nun grundlegend.
Kann eine Rückabwicklung verlangt werden.
Wäre das überhaupt zulässig?

Wenn aus Kulanzgründen eine Rückabwicklung erfolgen sollte, kann der Käufer die Zahlung vor Rücksendung des Artikels verlangen.
Muss der VK die Zahlung leisten, ohne den Gegenstand in Augenschein nehmen zu können.

Bin auf Eure Meinungen/Festlegungen/Fundstellen gespannt.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2012, 00:18
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AW: Onlineauktion - Rückabwicklungbegehren

Zitat:
Zitat von Der-Ahnungslose Beitrag anzeigen
Der Käufer macht nun Sachmittelhaftung geltend.
du meinst sachmangelhaftung?

Zitat:
Kann eine Rückabwicklung verlangt werden.
verlangt werden kann natürlich immer. man muss aber nicht immer drauf eingehen.

Zitat:
Wäre das überhaupt zulässig?
ein sachmangel läge vor, wenn das gerät "viel kaputter" wäre, als es beschrieben wurde.

Zitat:
Wenn aus Kulanzgründen eine Rückabwicklung erfolgen sollte, kann der Käufer die Zahlung vor Rücksendung des Artikels verlangen.
verlangen darf er. der vk muss darauf aber nicht eingehen.

Zitat:
Muss der VK die Zahlung leisten, ohne den Gegenstand in Augenschein nehmen zu können.
nein, das muss er nicht.
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