Dies ist eine Diskussion zu Onlineauktion - Rückabwicklungbegehren innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Onlineauktion - Rückabwicklungbegehren In der privaten Online-Auktion ist die Gewährleistung vom VK ausgeschlossen. Auf eine Fehlfunktion des Artikels wurde vom VK hingewiesen. Der Käufer macht nun Sachmittelhaftung geltend. Folgende Fragen stellen sich nun grundlegend. Kann eine Rückabwicklung verlangt werden. Wäre das überhaupt zulässig? Wenn aus Kulanzgründen eine Rückabwicklung erfolgen sollte, kann der Käufer die Zahlung vor Rücksendung des Artikels verlangen. Muss der VK die Zahlung leisten, ohne den Gegenstand in Augenschein nehmen zu können. Bin auf Eure Meinungen/Festlegungen/Fundstellen gespannt. |
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| AW: Onlineauktion - Rückabwicklungbegehren du meinst sachmangelhaftung? Zitat:
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