Dies ist eine Diskussion zu Online-Shop - AGB innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Online-Shop - AGB welche Art und Weise der AGB Gestaltung ist am praktischsten z.B. für einen Online-Shop? Kann man sich auf Vorlagen verlassen? Oder wäre es auch denkbar es "selbst" zu formulieren oder ist eine anwaltlische Hilfe ein Muss? |
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| AW: Online-Shop - AGB Kann Oliver71 da nur zustimmen: Mal davon abgesehen, dass viele "Vorlagen" sich noch an Rechtsprechung und Gesetzeslagen orientieren, die schon veraltet sind, sollte jeder Shopbetreiber (wenn er schon AGB verwendet) nur AGB verwenden, von denen er weiß, dass sie für seinen individuellen Bedarf sinnvoll sind. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Online-Shop - AGB Auch ich muß meinen Vorrednern zustimmen. Problem ist, daß die Gerichte bei der AGB Prüfung sehr restriktiv zugunsten des Verbrauchers vorgehen. AGB, die sich nicht an der aktuellsten Rechtsprechung orientieren, kann man daher im Zweifel gleich weglassen. Und da (spezialisierte) Anwälte die aktuelle Rechtsprechung im Zweifel am besten kennen, ist da die größte Sicherheit zu erwarten. Anders ist es, wenn man nur im B2B Bereich tätig ist, weil HGB-Kaufleuten gegenüber das AGB Recht sehr viel mehr Freiraum äßt.
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Online-Shop - AGB Ja danke für Euren Beitrag! Ich denke, dass es auch B2C genauso betrifft, wie das im bekannten Online-Auktionshaus "321...Meins" vorwiegend der Fall ist. Dennoch trifft man auf dem Versteigerungs-Plattform viele Anbieter auch Powerseller, die ganz auf die AGB verzichten. (Widerruf & Impressum sind immer vorzufinden) Habe auch schon viele Meinungen gehört, die sagen im Ernstfall zählen die AGB der BRD und fertig! Ist das möglich? Dann macht man sich keine Gedanken mehr wegen der Aktualität und Formfehler. |
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| AW: Online-Shop - AGB Zitat:
Ich arme Nudel wußte nichtmal, daß die BRD AGB hat - und das nach 12 Semestern Studium , 2,5 Jahren Referendariat und 12 Jahren Berufserfahrung
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Online-Shop - AGB Dumm, die muss ich auch verpasst haben...Soll heißen, die BRD hat keine AGB. Aber sich auf das gesetzlich geregelte Kaufrecht zu beziehen, ist natürlich zulässig... Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Online-Shop - AGB die AGB der BRD = gesetzlich geregelte Kaufrecht der BRD (nur in Grün) |
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| AW: Online-Shop - AGB Zitat:
__________________ Gruß Augustus |
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