Dies ist eine Diskussion zu offensichtlicher Fehler innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| offensichtlicher Fehler Fall: gewerblicher Onlineshop. Ware (Silbermünze) ausgeschrieben mit 504 €/stk. Kunde bestellt 2 Exemplare zu diesem Preis. Bestellung wird dem Kunden mit Angabe des Preises und Bitte um unverzügliche Vorauskasse bestätigt. Ein Widerrufsrecht wird beidseitig ausgeschlossen. "Gemäß § 312d Absatz 4 Nr. 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können." Kunde überweist den gefordeten Betrag. Onlineshop storniert einen Tag später die Bestellung mit der Begründung: "...bei dem Preis handelt es sich um einen "offensichtlichen Fehler. Korrigiert beträgt der Preis 604.- €/Stk." Kunde möchte aber gerne die Auslieferung der Ware und kein Storno der Bestellung, zumal ein Kaufvertrag (auch laut AGB's des Onlinehändlers) zustande gekommen ist, und das Geld überwiesen wurde. Frage: gibt es eine juristische Definition von "offensichtlicher Fehler"? mehr als 10%, 20%, 30%, 50%? Da der Artikel, wie vom Onlinehändler richtig bemerkt, "starken finanziellen Schwankungen" unterliegt spricht dies nicht gerade seiner Einschätzung von "offensichtlicher Fehler" entgegen? Besten Dank für die Antworten! |
| |||
| AW: offensichtlicher Fehler Zitat:
Ich glaube nicht, dass hier ein Irrtum vorliegt! Der Kunde sollte auf der Erfüllung des Vertrags bestehen oder Schadenersatz fordern.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| "offensichtlicher fehler", internetrecht, kaufrecht |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet | Mietrecht | 09.07.2009 16:18 |
| CeBIT 2009: Software-Fehler streuen, um Software-Fehler zu finden | Nachrichten: Wissenschaft | 18.02.2009 11:00 |
| Fehler im Vertrag? | Baurecht | 14.04.2008 15:04 |
| Offensichtlicher Arztfehler, und nun? | Arztrecht | 12.01.2005 21:43 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios