Dies ist eine Diskussion zu Nutzung von Bildern in privaten Hilfe-Foren innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| gesetzt den Fall, eine Firma würde als Betreiber eines rein privaten Hilfe-Forums auftreten (ohne jegliche kommerzielle Ausrichtung), dürfte sie für die Forum-Webseite in diesem Fall Bilder (z.B. social media Icons) verwenden, deren ausschließliche private Nutzung lizenzrechtlich gestattet ist. Für eine unverbindliche Meinung zu diesem Sachverhalt bedanke ich mich im Voraus. |
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| AW: Nutzung von Bildern in privaten Hilfe-Foren Was eine Firma in ihrem Namen betreibt, kann doch nicht privat sein? Der Inhaber oder Geschäftsführer könnte das Forum aber privat betreiben. Links oder Verweise zur Firma sollten dann vorsichtshalber nicht den Charakter von Werbung haben.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Nutzung von Bildern in privaten Hilfe-Foren Danke für die Nachricht. Ich sehe diese Problematik schon ein, nur wenn zum Beispiel eine UG (haftungsbeschränkt)fernab jedweder kommerzieller Interessen und Aktivitäten ein kostenloses Hilfe-Forum zu einem Thema betreiben möchte, dass nicht einmal in Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit steht, ist sie dann nicht gleichzusetzen mit einem privaten Betreiber? Natürlich könnte in einem solchen Fall ein GF die Seite privat betreiben, er würde in diesem Fall dann aber auch privat für das Forum und dessen Aktivitäten haften . Die UG haftet in einem solchen Fall als Betreiber doch nur mit Ihrem Haftungskapital oder sehe ich das falsch? |
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| AW: Nutzung von Bildern in privaten Hilfe-Foren Zitat:
Und in Deutschland hat man rasch jemand am Halse, der das Beinchen hebt, wenn an einer Internetseite etwas nicht stimmt oder zu stimmen scheint. Ich frage mich auch, wie weit Haftung ein wahrscheinliches Thema für ein Hilfeforum sein sollte. Ist das so wahrscheinlich, wäre auch die UG hinterher beschädigt. Und man tut vielleicht gut daran, den Gedanken dann zu verwerfen? Oder soll die UG nur dem Betreiben des Forums dienen und der Abwehr etwaiger Kosten für etwaige Verstöße gegen Gesetze? Dann mag diese Absicht juristisch relevant werden, wenn der Fall X eintritt. Ferner vermute ich zwar, dass das Produktsicherheitsgesetz nicht für Hilfeforen gilt. Aber, hier ist im Grundsatz vorgeschrieben, dass jemand persönlich haftet, der fahrlässig für ein gefährliches Produkt verantwortlich ist. Das mag man als Querschläger werten, wenn aber der Querschläger Firma <-> privat als legal gelten soll, kann auch eine Internetseite als Produkt erklärt werden. OT: Für mich sieht eine UG, die ein Hilfeform fernab ihrer Geschäftstätigkeit betreiben will, irgendwie komisch aus.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Nutzung von Bildern in privaten Hilfe-Foren Zitat:
Ich wende ich an eine breite Öffentlichkeit. Das ist das Gegenteil von "privat"! Und wenn ich eine nicht-kommerzielle Website betreibe und in schöner Regelmäßigkeit aktualisiere, dann gilt dies schon als "geschäftsmäßig". Und sicher nicht mehr als Hobby á la "Seht, liebe Freunde, hier ist mein Haus. Und hier waren wir im Sommer im Urlaub!" Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Nutzung von Bildern in privaten Hilfe-Foren Danke für die Antworten. Ich denke, in diesem angenommenen Fall könnte die Entscheidung vielleicht so aussehen, das dieses Hilfe-Forum von der UG betrieben wird und einfach mit dem Hinweis betrieben wird, dass die Nutzung kostenlos. Und wenn man dann noch davon ausgeht, dass das Forenthema zwar nicht direkt mit der eigentlichen Geschäfttätigkeit zu tun, aber doch indirekt geeignet ist, Geschäftskontakte zu generieren, müsste das doch so gehen, oder? Und wenn sich das Forum dann noch mit einem absolut seriösen und legalen Thema befasst wird es zwar nicht so schnell zu Haftungsproblemen kommen, aber diese sind für den Fall der Fälle wenigstens über das Haftungskapital der UG gedeckelt. Bei Bild- und Urheberrechten wäre dann- so war die Ausgangsfrage- lediglich auf die Lizenzierung zur gewerblichen Nutzung zu achten. Stellt sich nur noch die Frage, wie es ein Forenbetreiber vor dem Hintergrund, dass über die Registrierung ein, wenn auch kostenloser Forennutzungsvertrag zustande kommt, mit dem Mindestalter halten sollte. Mindestalter 14 oder 18 Jahre und reicht da eine Bestätigung der Mindestanforderung per Mausklick? Viel Grüße Zauberer |
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