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Notar Nachforderungen

Dies ist eine Diskussion zu Notar Nachforderungen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 04.06.2009, 12:07
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Notar Nachforderungen

Hallo Zusammen,

ist es zulässig wenn ein Notar auf Grund einer Nachberechnung des Ehe- und Erbvertrag durch das Landesgericht (NRW), nach 11 Monaten mehrere hundert € nachfordert, obwohl es sein Rechnungsfehler war?


Ich hoffe ich poste hier nach den Forumsregeln und im richtigen sachgebiet,schwierig einzuordnen, ansonsten sorry.



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  #2 (permalink)  
Alt 04.06.2009, 12:14
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AW: Notar Nachforderungen

Solange die Forderung nicht verjährt ist, dürfte das kein Problem sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.06.2009, 14:00
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AW: Notar Nachforderungen


Hallo marcdsl

besten Dank für die rasche Antwort. Was ich dabei nicht verstehe ist, hatte der Notar in diesem Falle keine "Mitschuld"? er hat sich doch verrechnet.

Man stelle sich mal vor, ich als Berater verlange von einem Kunden nach besagter Frist mehr Geld, für eine bereits erbrachte Leistung die bereist bezahlt ist, nur weil mein Chef nachgerechnet hat und ich eine falsche Rechnung ausstellte.
Oder ich kaufe bei IKEA einen Schrank und ein Jahr später will IKEA nochmals Geld dafür!
Vielleicht ist letzteres Beispiel etwas an den Haaren herbei gezogen aber so empfinde ich diesen Fall halt als Privatperson.

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DoctorT
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