Dies ist eine Diskussion zu Nicht erfolgte Wohnungsübergabe innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Nicht erfolgte Wohnungsübergabe Später würde er hohe Reinigungskosten für diese Wohnung verlangen, da diese nicht wie bei Einzug sondern lediglich besenrein übergeben wurde. Der Vermieter würde behaupten, die Wohnung sei verwahrlost und nie gereinigt worden, hätte aber auch nie eine Nachbesserung gefordert. Hätte Vermieter A das Recht, dem Mieter B diese Reinigungskosten in Rechnung zu stellen bzw. von der Kaution abzuziehen? |
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| AW: Nicht erfolgte Wohnungsübergabe Das verstehe ich nicht. Mieter hatte einen Termin mit VM ok, und der scheiterte? Wie kommt der VM dann in die Wohnung? Was steht im MV ? besenrein? Dann kann er auch nix anderes fordern. Bitte konkreter ausformulieren... Lg |
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