Dies ist eine Diskussion zu Nicht beseitigter Mangel während Herstellergarantie innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Nicht beseitigter Mangel während Herstellergarantie Beispiel: Ein Kunde kauft einen Neuwagen bei einem großen deutschen Automobilhersteller. Die Herstellergarantie beträgt zwei Jahre. Innerhalb der Garantiezeit spricht der Kunde einen Mangel am Fahrzeug an, der nach mehreren Versuchen aber nicht beseitigt wird. Die Garantiezeit läuft ab, aber der Mangel ist noch vorhanden. Muß der Kunde nun für weitere Werkstattaufenthalte zahlen? Gruß |
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| AW: Nicht beseitigter Mangel während Herstellergarantie Der Kunde sollte im Kaufvertrag unter Garantieleistung schauen. Handelt es sich bei dem Mangel um ein Verschleißprdukt? Ist dieses Autoteil mit gewissen Garantie- %Sätzen ab bestimmten Kilometerzahlen beziffert? Wenn das Teil innerhalb der Garantiezeit instand gesetzt wurde, und alles ok war, ist es in ordnung. Wenn es immer das selbe Teil ist was kaputt geht und unter die rubrik der Anteiligen Reparaturkosten fällt, muss leider der Besitzer drauf zahlen. selbst wenn das Teil 20 mal innerhalb der Garantiezeit gewecjselt wurde, nach ablauf der Garantie muss der Kunde zahlen wenn es so im Kaufvertrag steht. -verschleißteile eben, damit redet man sich gerne raus- Die Großen Automobilhersteller kalkulieren so etwas immer mit ein.Die wollen ja weiter verdienen ![]() Alle Angaben ohne Gewähr. |
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| AW: Nicht beseitigter Mangel während Herstellergarantie sollte es ein und der selbe mangel sein, immer und immer wieder zum händler bzw werkstatt fahren bis sich der mangel beseitigt hat. alle dokumente aufbewahren von den werkstatt besuchen, sollte es nach ablauf probleme wegen der kostenzahlung geben, den anwalt aufsuchen.Beweismaterial ist aber somit erst einmal aussagekräftig gesichert ^^ |
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| AW: Nicht beseitigter Mangel während Herstellergarantie Hallo! Es ist ein Geräusch, welches beim Ein- und Auskuppeln sowie bei Lastwechseln entsteht. Durch verschiedene Maßnahmen konnte es bisher nicht abgestellt werden, sprich die Ursache wurde nicht gefunden. Garantie bis Ende Oktober. Schwierig... |
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| AW: Nicht beseitigter Mangel während Herstellergarantie Der Garantieleister ist verpflichtet Mängel zu beheben. Ein abnormales Geräusch deutet immer auf schaden hin oder es kündigt sich ein schaden an. Da muss man eisern bleiben und den leuten auf die nerven gehen bis es behoben ist. bei weigerung könnte hier ein vertragsbruch zwischen 2 parteien vorliegen, hier der Garantieleister. also könnte man es schon mit erfolgsaussichten auf ein gerichtsverfahren ankommen lassen. ich habe mal nach den syntomen geschaut, eigentlich gehört es nicht hier her aber die person sollte mal die werkstatt auf: 1.synchronringe 2.getriebe und verschleißteile o.3. Ausrücklager der Kupplung aufmerksam machen. Sollte ja kein Problem sein innerhalb der Garantiefrist. Alle Angaben ohne Gewähr |
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