
05.12.2011, 10:38
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Dec 2011
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| Nebentätigkeit - Beamter - Vermietung mehrerer Ferienwohnung / en - genehmigungspflichtig ? Darf ich als Beamter ungenehmigt und regelmäßig 3 Ferienwohnungen vermieten, die meiner Ehefrau ( Angestellte im öffentlichen Dienst )gehören ( Eintragung im Grundbuch nach Erbschaft) und an welchen ich schuldrechtlich beteiligt bin (Bankkredite bzw. Zugewinngemeinschaft)? Es handelt sich um keinen Betrieb oder ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung - d.h. wir haben kein Gewerbe darauf angemeldet. Es handelt sich eben nur um Mietwohnungen, die aber nicht wie sonst üblich längerfristig sondern kurzfristig an Feriengäste vermietet werden. Ich verwalte das Vermögen - d.h. erledige die Bankgeschäfte, während meine Frau den Rest übernimmt. Muß ich einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen ? |