Dies ist eine Diskussion zu Nachträgliches Einfordern Gewährleistung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Nachträgliches Einfordern Gewährleistung ich hätte mal eine allgemeine Frage zum Thema Gewährleistung/Sachmängelhaftung beim Motorrad / Autokauf: Angenommen: Privater Käufer (A) kauft 2 Jahre altes KFZ von gewerblichem Händler (B). Innerhalb eines Jahres fällt im Rahmen der Inspektion bei Werkstatt (C) ein (beim Kauf bereits vorhandener) Defekt auf. Werkstatt (C) führt diese Reparatur nach Rücksprache mit Käufer (A), aber ohne Rücksprache mit Händler (B) durch. Das defekte Teil ist instand gesetzt und wieder verbaut. Käufer (A) hat Kostenvoranschlag und Rechnung von (C) vorliegen. Hat Käufer A in diesem Fall noch die Möglichkeit nachträglich Leistungen von Händler (B) einzufordern? Welche möglichkeiten bestehen? Gruß |
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| AW: Nachträgliches Einfordern Gewährleistung Da hat A nach ganz herrschender Rechtsprechung und Literatur keine Möglichkeit, an B heranzutreten: B hätte zunächst die Möglichkeit erhalten müssen, selber nachzubessern, davon hängen alle Mängelansprüche in oben beschriebener Situation ab. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Nachträgliches Einfordern Gewährleistung Dazu eine Frage: wie ändert sich die Rechtslage, wenn A ein paar Monate zuvor bei B war bzgl des gleichen Fehlers. B hat beim Auslesen des Fehlerspeichers aber nichts entdecken können. Monate später (immer noch <6 Monate nach Kauf des KFZ) holt sich A von Vertragswerkstatt C eine zweite Meinung ein und lässt den Fehler gleich beheben. Kann A nun Ansprüche gegen B geltend machen? Gruß, Lukas |
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| gebrauchtkauf, gewährleistung, kfz, sachmängelhaftung |
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