Dies ist eine Diskussion zu Nachträgliche Preiserhöhung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Nachträgliche Preiserhöhung Ich habe eine Frage bezüglich nachträglicher Preiserhöhung. Nehmen wir folgenden Sachverhalt an: Herr F. bestellt sich ein neues Auto in einem Autohaus. Dabei wird ein KFZ mit Sonderzubehör bestellt und es wird ein Kaufvertrag unterzeichnet. Nach einiger zeit ändert Herr F. nochmals die Konfiguration und ordert ändert eine Sonderausstattung ab. Ein paar Wochen später bekommt er die schriftliche Auftragsbestätigung samt der Änderung der Ausstattung. Der Kaufpreis hat sich aber seit der Änderung nicht geändert. In einem Telefonat mit dem Autohaus erwähnt Herr F. dass sich der Kaufpreis nicht geändert hat. Der Mitarbeiter des Autohauses erkennt den Fehler und verspricht dies mit seinem Vorgesetzten zu klären. Allerdings meldet er sich nie bei Herr F. Nach 6 Monaten nach der Bestellung rückt der Termin der Auslieferung immer näher und Herr F. überweist den Betrag der Auftragsbestätigung wie vertraglich vereinbart, da sonst eine Abholung des KFZ nicht möglich ist. Am Tag der Auslieferung kommt es zu einem Treffen zwischen Herr. F und dem Mitarbeiter des Autohauses. Dieser übergibt Herr F. dann eine neue Rechnung. Zum erstaunen des Herr F. hat sich der Betrag aber um die geänderte Sonderausstattung erhört. Als er den Mitarbeiter darauf anspricht Antwort dieser den Fall nochmals mit seinem Vorgesetzten zu klären. nach einigen Wochen bekommt Herr F. dann eine Zahlungserinnerung der Differenz der Sonderausstattung. Spätestens beim Zahlungseingang und Bestätigung dieses hier hätte das Autohaus den Mehrbetrag einfordern müssen, da sonst die Abholung nicht erfolgen könnte. Ist es hier zu einem Kaufvertrag gekommen? Prüfung: Willenserklärung. BGB 119 in Verbindung mit 121- Anfechtbarkeit wegen Irrtums. Der Mitarbeiter hat zwar den Irrtum erkannt, aber Herr F. nicht Fristgerecht in Kenntnis gesetzt dass es zu einer Erhöhung des Kaufpreises kommt. Vertrag: BGB 155 Einigungsmangel: Trifft zu, da beide sich Änderung sich au den Punkt des neuen Kaufpreissees nicht geeinigt haben. kann das Autohaus im Nachhinein die Differenz verlangen, obwohl vertraglich vereinbar war dass der volle Kaufpreis vor Abholung zu leisten ist? Bin auf eure Meinungen gespannt. |
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